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Umzug während Corona

Das gilt seit 2021

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Deutschland befindet sich noch in der Corona-Krise und es gelten sowohl in Deutschland als auch im Ausland teilweise strenge Regelungen. Deshalb hat es weiterhin nicht nur eine Auswirkung auf Ihren Alltag, sondern auch auf Ihren geplanten Umzug. Was ist erlaubt und was nicht? Dürfen private Helfer noch bei einem Umzug helfen? Hier erhalten Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Hinweis: Aufgrund der sich ständig verändernden Lage können wir nicht garantieren, dass die Informationen in diesem Artikel vollständig sind. Prüfen Sie für tagesaktuelle Informationen rund um den Virus immer die Offizielle Website der Bundesregierung.

Fällt der Umzug in Corona Zeiten jetzt komplett aus?

Grundsätzlich dürfen Umzüge innerhalb Deutschlands noch durchgeführt werden. Dennoch raten wir Ihnen, sich im Vorfeld über die aktuell geltenden Vorschriften im betreffenden Bundesland zu informieren. Des Weiteren besteht weiterhin die Möglichkeit auf eine Wohnungsbesichtigung.

Umzug ins Ausland trotz Corona?

Demnach ist es von den Bestimmungen des jeweiligen Ziellandes abhängig. Informieren Sie sich daher über die Richtlinien und Maßnahmen auf der Seite der Bundesregierung. Wenn Sie aus einem Risikogebiet einreisen, ist es vorgeschrieben, eine sogenannte digitale Einreiseanmeldung auszufüllen. Außerdem müssen Sie ein negatives Testergebnis vorlegen können.

Wichtig: Das Robert-Koch-Institut hat festgelegt, dass ein Umzug nur möglich ist, wenn die umziehende Person sich während des Umzuges nicht unter Quarantäne steht. Wer sich also in Quarantäne befindet, darf die Wohnung 14 Tage nicht verlassen und somit ist auch ein Umzug nicht möglich!

Private Umzugshelfer

Grundsätzlich ja mit Kontaktbeschränkungen. Demzufolge gelten diese folgende Bestimmungen, die sog. Drei-Stufen-Plan für Kontaktbeschränkungen:

Inzidenzwert über 100

  • Ab einen Inzidenzwert über 100 Neuinfektionen, treten wieder die nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 bis 5 Uhr. Außerdem sind nur Treffen mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und einer weiteren Person gestattet.

Inzidenzwert zwischen  35 und 100

  • Hiernach ist ein Treffen mit dem eigenen und einem weiteren Hausstand möglich, max. 5 Personen.

Inzidenzwert von 35 oder weniger

  • Bei Regionen mit einer 7-Tage-Inzidenz von unter 35 gilt der eigene Haushalt mit zwei weiteren Haushalten, max 10 Personen.

Hinweis: Kinder unter 14 Jahren zählen nicht zu der Gesamtzahl der Personen. Des Weiteren sind Geimpfte und Genesene von den Kontaktbeschränkungen und die nächtliche Ausgangssperre seit dem 10.05.2021 ausgenommen.

Umzugsunternehmen während des Lockdowns

Trotz Lockdown herrscht kein Arbeitsverbot und Umzugsunternehmen dürfen Ihre Leistungen weiter tätigen. Dabei sollte sowohl auf die nötigen Mindestabstände als auch auf die Hygienestandards geachtet werden.

Planen Sie einen Umzug mit einem Umzugsunternehmen, aber wissen nicht genau, wie es in der jetzigen Zeit gehandhabt wird? Derzeit wurde die Notbremse konsequent festgelegt. Um auf der sicheren Seite zu sein, sprechen Sie im Vorfeld mit Ihrem Spediteur ab.

Umzug bei Ausgangssperre

Demzufolge ist ein Umzug ein triftiger Grund und Sie können Ihre Wohnung verlassen. An dieser Stelle zählen aber Drittpersonen wie Freunden oder Bekannten nicht dazu und daher dürfen sie nicht zum Anpacken anrücken.

Ab wann sind Umzüge nicht mehr möglich?

Ein Umzug während Corona wäre nicht mehr möglich, wenn ein Bewegungsverbot besteht.

Hinweis: Es ist durchaus möglich, dass es in den verschiedenen Bundesländern abweichendene Regelungen gibt! Deshalb raten wir Ihnen sich über die Internetseite Ihres Bundeslandes zu informieren. Da sich die Situation täglich ändert, ist es ratsam, sich über aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise zu informieren und jederzeit Rücksprache mit dem Umzugsunternehmen zu halten.

Nehmen Umzugsfirmen aktuell auch kurzfristig Aufträge an?

Ihre Umzugshelfer haben keine Zeit oder sind durch die Regelungen daran gehindert beim Umzug zu helfen? Geraten Sie nicht in Panik, denn die Beauftragung einer Umzugsfirma ist auch kurzfristig möglich! Eine gewisse Flexibilität in Bezug auf den Umzugstermin sollten Sie allerdings mitbringen. Wir empfehlen Ihnen hierbei direkt mehrere Umzugsangebote einzuholen, da möglicherweise einige Umzugsunternehmen ausgebucht sind.

Bleibt die Buchung für Leihwagen bestehen?

An dieser Stelle müssen Sie sich auch keine Gedanken darüber machen! Denn ein geplanter Umzug wird nicht an fehlenden Leihfahrzeugen scheitern. Der Fahrzeug wird regelmäßig desinfiziert!

Aufgrund der Corona-Krise Umzug stornieren oder verschieben

Ein Grund Ihren Umzug zu verschieben wäre in dem Fall, wenn eine Person in Quarantäne steht oder der Umzug in einer vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet eingestuften Region stattfindet. Haben Sie einen professionellen Umzug gebucht und möchten diesen freiwillig absagen, sollten Sie die AGB der jeweiligen Umzugsfirma beachten. Dort finden Sie die allgemeinen Stornierungsbedingungen, die unabhängig von der Corona-Epidemie gelten. Viele Umzugsfirmen bieten darüber hinaus aktuell kostenlose Stornierungen oder Verschiebungen des Umzugstermins an.

Umzug abgesagt: Müssen Sie das Umzugsunternehmen trotzdem zahlen?

Wenn Ihre Umzugsfirma den geplanten Umzug nicht durchführen kann, weil zum Beispiel nicht genügend Mitarbeiter zur Verfügung stehen, müssen Sie nicht für die Kosten aufkommen. Bereits geleistete Anzahlungen werden im Regelfall erstattet, oder aber nach Rücksprache auf den Umzug an einem Ersatztermin angerechnet.

Besteht ein Ansteckungsgefahr bei einem Umzug ?

Das Ansteckungsrisiko ist nicht anders als bei anderen Kontakten. Deswegen sollten auch hier die Hygieneregeln eingehalten werden:

Umzug Corona

Einige Umzugsunternehmen stellen für die aktuelle Situation weitere Vorschriften auf, um persönliche Kontakte so gering wie möglich zu halten. Sie fahren zum Beispiel mit mehreren Fahrzeugen oder bestehen darauf, dass die Auftraggeber während des Umzugs fernbleiben.

Hinweis: Masken mit FFP2-Niveau (ohne Filter) sind Pflicht!

Lassen Sie Ihren Kopf nicht hängen und bleiben Sie vor allem weiterhin gesund! 

Zuletzt aktualisiert am: 28/05/2021