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Abzocke beim Umzug

Unseriöse Umzugsunternehmen enttarnen

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Wussten Sie, dass es in der Umzugsbranche auch schwarze Schafe gibt? Damit Ihr Umzug aber nicht zur Kostenfalle wird, haben wir folgende Tipps sich vor der Abzocke beim Umzug durch unseriöse Umzugsunternehmen zu schützen.

Tipps – Unseriöse Umzugsunternehmen enttarnen

“Was zu gut ist um wahr zu sein, ist zu gut um wahr zu sein.”

Die Kartons sind verpackt und ein Umzugsunternehmen steht Ihnen zur Auswahl: 140 € für satte drei Stunden oder 160 € für vier Stunden? Diese Angebote klingen verlockend, nicht wahr? Umzugsunternehmen locken oftmals mit günstigen Fest- und Stundenpreisen und ist eine beliebte Abzockmasche! Am Ende ziehen unseriöse Umzugsunternehmen in Erwägung, dass Sie beim Vertragsabschluss nicht genau durchgelesen haben und Sie zahlen plötzlich das Dreifache. Damit Sie nicht in diese Falle tappen, haben wir Ihnen folgende Tipps, die helfen unseriöse Umzugsunternehmen zu enttarnen.

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Überprüfung der Kostenvoranschlag

Da stimmt etwas nicht – Der schriftliche Kostenvoranschlag beinhaltet nicht alle vereinbarten Leistungen? In der Regel stellen Umzugsunternehmer ihre Rechnung zumal nach Aufwand und Stunden oder bieten Ihnen die Möglichkeit einen Festpreis an. Diese vereinbarten Leistungen vom Montagekosten und Verpackungsmaterial bis hin vom Aufstellen des Halteverbotszone oder die Mehrwertsteuer sollte enthalten sein.

Tagesfestpreise

Ihr Umzug wird zu einem günstigen Festpreis angeboten und Sie müssen nicht tief in Ihre Tasche greifen? Wir müssen Sie leider damit enttäuschen, denn das ist nur eine Vortäuschung des Umzugsunternehmers! Ein unseriöses Umzugsunternehmen erkennen Sie daran, dass sie in der Absicht im Vorfeld wenig Arbeitsstunden einplanen. In Folge müssen Sie später mit einer hohen Summe rechnen, die die Umzugsfirma jede neue Stunde stellt, die über die eigentlichen Arbeitsstunden hinausgeht. Außerdem ist es nur Bar-Zahlung möglich. Deshalb raten wir Ihnen alle Leistungsumfang im Vorfeld mit Ihrem Umzugsunternehmen abzusprechen und den Festpreis detailliert im Vertrag zu dokumentieren.

Keine Besichtigung

Sehr komisch…Es findet keine Besichtigung oder sonstige Befragung zum Arbeitsaufwand statt und Sie erhalten direkt ein Pauschalpreis? Genau an diesem Punkt sollten Sie schon Verdacht schöpfen! Fordern Sie deshalb eine kostenlose Umzugsbesichtigung durch einen Umzugsexperten an, der sich bestens mit den Kostenfaktoren auskennt und welche Serviceleistungen für Ihren Umzug geeignet ist.

Sie ziehen in Deutschland um? Hier haben wir einen vollständigen Umzugsratgeber für Ihren nationalen Umzug. Tipps & Tricks finden Sie hier!

Sonderversicherung

Das gibt’s doch nicht ein Kleintransporter, aber die Transportversicherung werden angerechnet? Halten Sie die Augen offen! Denn viele Umzugsfirmen greifen oft zu dieser Mittel, um die gesetzliche Versicherungspflicht zu umgehen. Und wie Sie wissen, sind Umzugsunternehmen gesetzlich verpflichtet – im Schadenfall (§451 e HGB) haftet sogar Umzugsfirmen.

Handzettel und Billigauktionen

Handzettel im Briefkasten, Billigauktionen im Internet, Anzeigen in Werbeblättern… Klingt das nach einem seriösen Umzugsunternehmen für Sie? Oftmals ist nur eine Handynummer zu finden und sobald etwas zu reklamieren gibt, sind diese Anbieter nicht mehr zu erreichen.

Unnötiges Equipment

Moment mal, das steht nicht im Vertrag! Eine weitere Abzocke des unseriösen Umzugsunternehmen ist die Verwendung von nicht abgesprochenem Equipment, beispielsweise ein Lastenaufzug. Dieses Equipment wird im Nachhinein in Ihre Rechnung aufgeführt.

Abzocke beim Umzug

Unseriöse Umzugsunternehmen enttarnen

Abzocke beim Umzug – Was kann ich als Opfer tun?

Die Rechnung liegt über dem, was besprochen war, oder beim Auspacken kommt ein beschädigter Schrank zum Vorschein. Ärger mit dem Umzugsunternehmen fühlt sich in diesem Moment aussichtslos an, ist es aber nicht.

Für Umzüge gelten besondere gesetzliche Regeln: Ein Umzugsvertrag ist rechtlich ein Frachtvertrag, für den die §§ 451 ff. HGB gelten. Daraus ergeben sich vor allem klare Vorgaben dazu, wofür das Unternehmen haftet und wie schnell Sie einen Schaden melden müssen.

Die folgenden Punkte geben einen Überblick und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Wenn mehr verlangt wird als vereinbart

Wurde ein Festpreis für den gesamten Umzug vereinbart, ist das der Preis für die vereinbarte Leistung. Hat das Unternehmen sich verkalkuliert, etwa zu wenige Arbeitsstunden angesetzt, geht dieser Mehraufwand zu seinen Lasten. Entscheidend ist deshalb, welche Leistungen der Festpreis abdeckt: Je genauer der Leistungsumfang im Vertrag steht, desto weniger Spielraum bleibt für Nachforderungen. Wird dagegen nach Aufwand und Stunden abgerechnet, gilt das nicht in gleicher Weise; dann kommt es auf den vereinbarten Stundensatz und den tatsächlichen Aufwand an.

Bleibt das Umzugsgut im Wagen, bis Sie zahlen: Ein Umzugsunternehmen kann grundsätzlich ein gesetzliches Pfandrecht am transportierten Umzugsgut haben (§ 440 HGB), solange es das Gut in Besitz hat. Ob das auch einen konkret verlangten zusätzlichen Betrag absichert, hängt davon ab, ob diese Forderung tatsächlich aus dem Umzugsvertrag besteht. Bei Streit über Nachforderungen sollten Sie deshalb rechtlichen Rat einholen.

Wofür das Umzugsunternehmen haftet

Für Verlust und Beschädigung Ihres Umzugsguts kann das Unternehmen nach den gesetzlichen Vorschriften haften. Die Haftung ist grundsätzlich begrenzt auf 620 Euro je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird (§ 451e HGB). Bei einem Umzug mit 30 Kubikmetern sind das rund 18.600 Euro für den gesamten Transport, nicht pro beschädigtem Gegenstand. Für einzelne wertvolle Stücke reicht das häufig nicht aus. Wann sich eine zusätzliche Umzugsversicherung lohnt, haben wir separat aufgeschlüsselt.

Wie schnell Sie einen Schaden melden müssen

Entscheidend sind die Fristen aus § 451f HGB. Äußerlich erkennbare Schäden müssen Sie spätestens am Tag nach der Ablieferung anzeigen, äußerlich nicht erkennbare Schäden innerhalb von 14 Tagen nach der Ablieferung. Versäumen Sie die Frist, erlöschen Ihre Ansprüche wegen Verlust oder Beschädigung des Umzugsguts. Eine Anzeige nach der Ablieferung muss in Textform erfolgen (§ 438 Abs. 4 HGB); eine E-Mail genügt dafür.

Auf beide Regelungen kann sich das Unternehmen nur berufen, wenn es Sie zuvor informiert hat (§ 451g HGB). Die Haftungsbegrenzung auf 620 Euro je Kubikmeter setzt voraus, dass Sie als Verbraucher bei Vertragsschluss über die Haftungsregeln und über die Möglichkeit einer weitergehenden Haftung oder einer Versicherung informiert wurden. Die Anzeigefristen wiederum setzen voraus, dass der Empfänger spätestens bei der Ablieferung über Form, Frist und Folgen der Schadensanzeige informiert wurde. Fehlt die jeweilige Information, kann sich das Unternehmen auf den entsprechenden Punkt nicht berufen.

Praktisch heißt das: Übergabeprotokoll ausfüllen, Schäden noch am selben Tag fotografieren und die Meldung schriftlich schicken statt am Telefon zu besprechen. Eine mündliche Zusage des Fahrers hilft Ihnen zwei Wochen später nicht weiter.

Was Sie bei einer strittigen Rechnung tun können

  1. Rechnung gegen den Auftrag legen. War ein Festpreis vereinbart oder ein Stundensatz? Welche Positionen standen im schriftlichen Auftrag, welche tauchen erst jetzt auf?
  2. Schriftlich widersprechen. Eine E-Mail genügt. Benennen Sie die einzelnen Positionen, erklären Sie kurz, warum Sie sie für nicht vereinbart halten, und bitten Sie mit einer Frist um eine korrigierte Rechnung.
  3. Belege sichern. Auftragsbestätigung, Kostenvoranschlag, gesamter Schriftverkehr, Fotos vor und nach dem Transport, Übergabeprotokoll sowie Namen der Mitarbeiter und das Kennzeichen des Fahrzeugs.
  4. Beratung holen, bevor Sie zahlen. Die Verbraucherzentrale prüft Verträge und Rechnungen und ordnet ein, was im konkreten Fall geschuldet ist. Kommt es zur gerichtlichen Auseinandersetzung, ist bei gewöhnlichen zivilrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro grundsätzlich das Amtsgericht zuständig (§ 23 GVG).

Hinweis– So erkennen Sie seriöse Umzugsunternehmen

Unseriöse Umzugsunternehmen hin oder her – wir haben Ihnen natürlich auch eine volle Hinweis-Liste zusammengefasst, wie Sie seriöse Umzugsunternehmen erkennen können. Dann fangen wir doch mal an:

Firmeninformationen auf der Homepage

Steht Ihr ausgewählte Unternehmen im Handelsregister beziehungsweise im Firmenregister? Dann können Sie sicher sein, dass Sie sich nicht in einem unseriösen Umzugsunternehmen verfallen sind. Zusätzlich können Sie in das Impressum auf deren Website schauen.

Zertifikat und Umzugsverbände

Ein seriöses Umzugsunternehmen erkennen Sie, wenn diese ein Mitglied eines Bundesverbandes der Möbelspedition (AMÖ) oder ein Mitglied der Deutsche Möbelspedition (DMS) ist. Durch die Mitgliedschaft verpflichten sich Speditionen zur Einhaltung von Qualitätsstandards, sowie Schutzmaßnahmen zu Gunsten des Kunden. Des Weiteren besitzen seriöse Umzugsunternehmen ein Qualitätszertifikat.

Online Bewertungen

Ein einfacher und effizienter Schritt gegen eine Abzocke beim Umzug ist eine gründliche Online Recherche. Heutzutage findet man viele Rezensionen und Erfahrungsberichte im Internet. Sie können auf Sirelo zahlreiche Umzugsfirmen auf unseren Bewertungsportal prüfen, ob diese gut bewertet sind.

Kommunikation mit dem potentiellen Auftragnehmer

“Hallo, hören Sie mir eigentlich zu?” Bei genauerer Betrachtung werden Sie schnell merken, dass ein unseriöses Umzugsunternehmen Ihnen beispielsweise viele unnötige Serviceleistungen andrehen möchte, um an hohe Kosten zu kommen. Außerdem werden kaum auf Ihre Bedürfnisse eingegangen. Im Gegenteil zeigt sich aber ein seriöses Umzugsunternehmen freundlich, hilfreich und nicht zu vergessen: eine kostenlose Vorab-Besichtigung ist vorhanden.

Bewertung der Preispolitik

Wussten Sie, dass auch ein guter Umzugsunternehmer Ihnen alle Sorgen wegnehmen möchte? Hierzu gibt der Berater nicht nur den Preis an, sondern liefert Ihnen unter anderem auch eine gute Begründung, warum diese bestimmten Kosten zustande gekommen ist.

So vergleichen Sie Umzugsangebote sicher

Der wirksamste Schutz vor Abzocke beim Umzug liegt vor der Unterschrift, nicht danach. Drei Dinge machen den Unterschied:

Angebote auf gleicher Grundlage vergleichen. Ein Preis ist nur aussagekräftig, wenn alle Anbieter denselben Leistungsumfang kalkuliert haben, idealerweise nach einer Besichtigung. Ein Pauschalpreis ohne Besichtigung ist kein günstigeres Angebot, sondern ein unvollständiges.

Die konkrete Firma prüfen, nicht nur den Preis. Auf unserem Bewertungsportal für Umzugsunternehmen finden Sie Erfahrungsberichte von Kundinnen und Kunden, die mit derselben Firma umgezogen sind. Wiederkehrende Beschwerden über Nachforderungen am Umzugstag sind ein deutliches Signal.

Den Preis schriftlich festhalten. Festpreis oder Stundensatz, enthaltene Leistungen, und alles, was zusätzlich berechnet werden kann, gehört in den Vertrag. Steht es dort nicht, lässt es sich später schwer bestreiten.

Sirelo führt selbst keine Umzüge durch. Wir vergleichen geprüfte Umzugsunternehmen und stellen Ihnen kostenlos Angebote für Ihre Strecke zusammen.

Häufig gestellte Fragen

Wie schützt man sich vor unseriösen Umzugsfirmen?

Muss ich eine höhere Rechnung bezahlen als vereinbart?

Darf ein Umzugsunternehmen meine Möbel zurückbehalten?

Was kann ich bei Ärger mit dem Umzugsunternehmen tun?

Woran erkenne ich ein seriöses Umzugsunternehmen?

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