Deutschland befindet sich noch in der Corona-Krise und es gelten sowohl in Deutschland als auch im Ausland teilweise strenge Regelungen. Deshalb hat es weiterhin nicht nur eine Auswirkung auf Ihren Alltag, sondern auch auf Ihren geplanten Umzug. Was ist erlaubt und was nicht? Dürfen private Helfer noch bei einem Umzug helfen? Hier erhalten Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Hinweis: Aufgrund der sich ständig verändernden Lage können wir nicht garantieren, dass die Informationen in diesem Artikel vollständig sind. Prüfen Sie für tagesaktuelle Informationen rund um den Virus immer die Offizielle Website der Bundesregierung.
Grundsätzlich dürfen Umzüge innerhalb Deutschlands noch durchgeführt werden. Dennoch raten wir Ihnen, sich im Vorfeld über die aktuell geltenden Vorschriften im betreffenden Bundesland zu informieren. Des Weiteren besteht weiterhin die Möglichkeit auf eine Wohnungsbesichtigung.
Demnach ist es von den Bestimmungen des jeweiligen Ziellandes abhängig. Informieren Sie sich daher über die Richtlinien und Maßnahmen auf der Seite der Bundesregierung. Wenn Sie aus einem Risikogebiet einreisen, ist es vorgeschrieben, eine sogenannte digitale Einreiseanmeldung auszufüllen. Außerdem müssen Sie ein negatives Testergebnis vorlegen können.
Wichtig: Das Robert-Koch-Institut hat festgelegt, dass ein Umzug nur möglich ist, wenn die umziehende Person sich während des Umzuges nicht unter Quarantäne steht. Wer sich also in Quarantäne befindet, darf die Wohnung 14 Tage nicht verlassen und somit ist auch ein Umzug nicht möglich!
Grundsätzlich ja mit Kontaktbeschränkungen. Demzufolge gelten diese folgende Bestimmungen, die sog. Drei-Stufen-Plan für Kontaktbeschränkungen:
Inzidenzwert über 100
Inzidenzwert zwischen 35 und 100
Inzidenzwert von 35 oder weniger
Hinweis: Kinder unter 14 Jahren zählen nicht zu der Gesamtzahl der Personen. Des Weiteren sind Geimpfte und Genesene von den Kontaktbeschränkungen und die nächtliche Ausgangssperre seit dem 10.05.2021 ausgenommen.
Trotz Lockdown herrscht kein Arbeitsverbot und Umzugsunternehmen dürfen Ihre Leistungen weiter tätigen. Dabei sollte sowohl auf die nötigen Mindestabstände als auch auf die Hygienestandards geachtet werden.
Demzufolge ist ein Umzug ein triftiger Grund und Sie können Ihre Wohnung verlassen. An dieser Stelle zählen aber Drittpersonen wie Freunden oder Bekannten nicht dazu und daher dürfen sie nicht zum Anpacken anrücken.
Ein Umzug während Corona wäre nicht mehr möglich, wenn ein Bewegungsverbot besteht.
Hinweis: Es ist durchaus möglich, dass es in den verschiedenen Bundesländern abweichendene Regelungen gibt! Deshalb raten wir Ihnen sich über die Internetseite Ihres Bundeslandes zu informieren. Da sich die Situation täglich ändert, ist es ratsam, sich über aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise zu informieren und jederzeit Rücksprache mit dem Umzugsunternehmen zu halten.
Ihre Umzugshelfer haben keine Zeit oder sind durch die Regelungen daran gehindert beim Umzug zu helfen? Geraten Sie nicht in Panik, denn die Beauftragung einer Umzugsfirma ist auch kurzfristig möglich! Eine gewisse Flexibilität in Bezug auf den Umzugstermin sollten Sie allerdings mitbringen. Wir empfehlen Ihnen hierbei direkt mehrere Umzugsangebote einzuholen, da möglicherweise einige Umzugsunternehmen ausgebucht sind.
An dieser Stelle müssen Sie sich auch keine Gedanken darüber machen! Denn ein geplanter Umzug wird nicht an fehlenden Leihfahrzeugen scheitern. Der Fahrzeug wird regelmäßig desinfiziert!
Ein Grund Ihren Umzug zu verschieben wäre in dem Fall, wenn eine Person in Quarantäne steht oder der Umzug in einer vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet eingestuften Region stattfindet. Haben Sie einen professionellen Umzug gebucht und möchten diesen freiwillig absagen, sollten Sie die AGB der jeweiligen Umzugsfirma beachten. Dort finden Sie die allgemeinen Stornierungsbedingungen, die unabhängig von der Corona-Epidemie gelten. Viele Umzugsfirmen bieten darüber hinaus aktuell kostenlose Stornierungen oder Verschiebungen des Umzugstermins an.
Wenn Ihre Umzugsfirma den geplanten Umzug nicht durchführen kann, weil zum Beispiel nicht genügend Mitarbeiter zur Verfügung stehen, müssen Sie nicht für die Kosten aufkommen. Bereits geleistete Anzahlungen werden im Regelfall erstattet, oder aber nach Rücksprache auf den Umzug an einem Ersatztermin angerechnet.
Das Ansteckungsrisiko ist nicht anders als bei anderen Kontakten. Deswegen sollten auch hier die Hygieneregeln eingehalten werden:
Einige Umzugsunternehmen stellen für die aktuelle Situation weitere Vorschriften auf, um persönliche Kontakte so gering wie möglich zu halten. Sie fahren zum Beispiel mit mehreren Fahrzeugen oder bestehen darauf, dass die Auftraggeber während des Umzugs fernbleiben.
Hinweis: Masken mit FFP2-Niveau (ohne Filter) sind Pflicht!
Lassen Sie Ihren Kopf nicht hängen und bleiben Sie vor allem weiterhin gesund!
Zuletzt aktualisiert am: 28/05/2021