Neben Ähnlichkeiten in Kultur, Schulsystem, Wohnungsmarkt und Gesetzen gibt es ein paar Unterschiede zwischen den beiden Nationen. Darüber hinaus stellt sich die Frage, welche Steuern die Staatskasse füllen. Bezüglich des Steuersystems empfiehlt es sich daher, sich bei einem Umzug nach Österreich darüber zu informieren. Hier bekommen Sie einen Überblick über die Steuern in Österreich.
Laut § 1 Abs. 2 EStG sind Sie steuerpflichtig, wenn Sie in Österreich einen Wohnsitz oder einen Aufenthalt (länger als 6 Monate) haben. Wie in Deutschland werden die Steuern automatisch vom Gehalt abgezogen. Die Einkommensteuer in Österreich wird nach dem progressiven Tarifstufen berechnet. Nachfolgend haben wir Ihnen eine Tabelle zu den aktuellen und den neuen Steuersätzen ab 2022 erstellt:
Einkommen | Prozentsatz seit 2020 | Prozentsatz ab 2022 |
bis 11.000 € | 0 % | 0 % |
11.000 – 18.000 € | 20 % | 20 % |
18.000 – 31.000 € | 35 % | 30 % |
31.000 – 60.000 € | 42 % | 40 % |
60.000 – 90.000 € | 48 % | 48 % |
90.000 – 1.000.000 € | 50 % | 50 % |
ab 1.000.000 € | 55 % | 55 % |
Der Spitzensteuersatz von 55% wird bis im Jahr 2025 vorgesehen. Wie in anderen EU-Ländern gelten auch in Österreich die sogenannte Doppelsteuerungsabkommen.
Tipp: Möchten Sie Ihre Lohnnebenkosten berechnen? Hier können Sie einfach und kostenlos den Online-Rechner nutzen.
In Deutschland sind zwei Umsatzsteuersätze betroffen: der Regelsteuersatz von 19 % und den ermäßigten Satz von 7 %. In Österreich gibt es aber drei Mehrwertsteuersätze und diese sind sogar höher als in Deutschland:
Anhand der folgenden Tabelle können Sie sich informieren, wo Sie die ermäßigten Steuersätze anwenden können:
ermäßigte Steuersatz | Kriterien |
10 % | Vermietung zu Wohnzwecken oder Grundstücken, Müllabfuhr, Güter wie Bücher, Lebensmittel oder Zeitungen, Personenbeförderung |
13 % (seit 2016) | Umsätze aus der Tätigkeit als Künstler/-in, Lieferung von lebenden Tieren oder Pflanzen, Hotelübernachtungen |
Tipp: Für eine vollständige Auflistung erhalten Sie auf der Seite der Rechtsinformationssystem des Bundes.
Komplett umsatzsteuerfreibefreit sind Dienstleistungen von Ärzten, Banken, Versicherungen oder Kleinunternehmer (jährlichen Umsatz muss unter 35.000 € liegen).
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Wollen Sie ein Grundstück oder ein Einfamilienhaus in Österreich kaufen? Bei einem Immobilienkauf fallen Gebühren und Steuern an, d.h. Sie sind dazu verpflichtet den inländischen Grundbesitz zu bezahlen. Dabei wird in Österreich zwischen Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) und Grundsteuer B (Grundvermögen) unterschieden:
Grundsteuer A | Prozentsatz |
ersten 3.650 € | 1,6 % |
Rest des Einheitswertes | 2 % |
Grundsteuer B | Prozentsatz |
Einfamilienhaus
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Mietwohngrundstücken
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Hinweis: Die Grundsteuer (Betrag höher als 75 €) ist je zu einem Viertel des Jahresbetrages am 15.02, 15.05, 14.08 und 15.11 zu zahlen, unter 75 € ist der Betrag nur am 15.05 zu zahlen.
Des Weiteren können Sie unter Umständen eine Befreiung von der Grundsteuer beantragen. Hiernach ist es vorteilhaft sich beim zuständigen Finanzamt zu informieren.
Laut § 42 Abs. 1 EstG sind Sie dazu verpflichtet eine Steuererklärung in Österreich abzugeben und erfolgt in elektronischer Form über FinanzOnline. Es ist dennoch auch schriftlich möglich die Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abzugeben. Für eine schriftliche Abgabe benötigen Sie das Formular E1. Die Frist bei Abgabe in Papierform ist der 30. April des Folgejahres und für die elektronische Form der 30. Juni des Folgejahres.
Hinweis: Neben die oben genannten Steuern gibt es natürlich auch weitere Steuertypen in Österreich, wie die Kapitalertragsteuer (KESt), Körperschaftsteuer (KÖSt) usw. Demzufolge können Sie auf der Seite der Bundesministerium Finanzen lesen.
Für mehr Informationen über ein Leben in Österreich können Sie die Seiten „Wohnen in Österreich“ und „Arbeiten in Österreich“ besuchen.