Ihr Umzug rückt immer näher und dabei ist noch einiges zu erledigen. Dabei kann ein Sonderurlaub bei Umzug die ganze Situation entspannter machen, nicht wahr? Hier erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist und welchen Anspruch Sie dabei haben.
Neben dem Umzugskisten packen, müssen Sie noch bei einige Behörden Ihre Adresse informieren, Wände eventuell streichen und weitere Umzugsaufgabe bewältigen. Wir können Sie vollkommen nachvollziehen, wie stressig ein Umzug sein kann und Sie Ihr Umzugsvorhaben nur an den Wochenenden oder nach dem Feierabend durchführen können – Zeit, die viele Arbeitnehmer leider nicht verfügen.
Doch, gibt es nicht ein Anspruch auf einen Sonderurlaub bei einem Umzug? Leider gibt es in Deutschland keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Sonderurlaub – laut dem Bundesurlaubsgesetz (BurlG), sowie dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Gemäß des § 616 BGB ist Sonderurlaub dann zu genehmigen, wenn Sie aus persönlichen Gründen unverschuldet an Ihrer Arbeit gehindert werden.
Gründe hierfür zählen, wie die Geburt des eigenen Kindes, der Tod eines nahen Verwandten und die Erkrankung des Kindes unter 12 Jahren. Sie brauchen sich vor allem darüber keine Gedanken zu machen, ob Ihr Gehalt verkürzt wird oder nicht. Denn ein Sonderurlaub ist eine bezahlte Freistellung von der Arbeit. Ein Anspruch auf Sonderurlaub in diesen Fällen haben:
Hinweis: Ein Urlaub gilt nicht für Ihr privater Umzug! Dennoch raten wir Ihnen ein Blick in Ihrem Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag zu werfen, womöglich besteht eine Freistellung für Ihren Umzug.
Nichtsdestotrotz sollten Sie eine rechtzeitige Planung für Ihren Umzugstag beginnen. Gerade wenn Sie für Ihren Umzug Sonderurlaub bekommen ist es wichtig, einen Plan zu erstellen. Wenn Sie mit Hilfe einer Umzugsunternehmen Ihren Umzug durchführen, ist es daher ratsam ein fixes Datum zu setzen. Dadurch geht Ihr Sonderurlaub nicht verloren. Bevor Sie aber Umzugsangebote anfordern und Kosten anfragen, empfehlen wir Ihnen mit unserem Volumen-Rechner Ihren Volumen zu ermitteln.
Gute Neuigkeiten! Demnach gibt es Ausnahmen, bei denen der Sonderurlaub auch für den Umzug erfüllt wird. Hierbei müssen Sie zunächst unterscheiden ob der Umzug aufgrund betrieblicher Übung oder aus betriebsbedingten Gründen ist.
Haben Sie einen verständnisvollen Arbeitgeber? Viele Arbeitgeber ermöglichen Ihren Arbeitnehmer einen möglichst stressfreien Umzug. Eine betriebliche Übung bedeutet also, wenn es in Ihrem Unternehmen üblich ist, dass Arbeitnehmern einen Tag oder mehrere Tage Sonderurlaub für den Umzugstag bekommen. Mit dieser Begründung können Sie davon ausgehen, dass auch Sie einen Anspruch auf einen Sonderurlaub für Ihren Umzug erhalten.
Ein Umzug muss nicht immer aus persönlichen Gründen erfolgen. Der Umzug kann auch aus beruflichen Gründen ablaufen. Wenn beispielsweise Ihr Arbeitgeber Sie an einen anderen Standort versetzt, wird Ihnen oftmals einen Sonderurlaub für Ihren Umzug gewährt. Manche Arbeitgeber gewähren in einem solchen Fall nicht nur Sonderurlaub, sondern beteiligen sich sogar zusätzlich an den Umzugskosten. Im öffentlichen Dienst erhalten sogar Beamte, Beamtenwärter und Angestellte laut § 29 der Tarifverordnung (TVöD) einen bezahlten Urlaub für einen Umzug, sofern sie dienstlich begründet ist.
Keines der oben genannte Fälle trifft auf Ihre Situation zu? Geben Sie nicht auf! Denn auch Arbeitgeber sind Menschen und wissen, wie viel Aufwand ein Umzug sein ist. Wir raten Ihnen hierbei mit Ihrem Arbeitgeber offen darüber zu reden. Deshalb können Sie folgendes versuchen:
Außerdem können Sie mit eine aussagekräftige Argumentation Ihrem Arbeitgeber entgegenkommen, die Ihnen auf einen Sonderurlaub bei Umzug helfen, wie: Wenn Sie nach einem freien Tag Ihren Umzug abgeschlossen haben, können Sie danach mit voller Energie auf die Arbeit konzentrieren. Klingt das nicht vielversprechend?
Abschließend möchten wir Ihnen ganz fest die Daumen drücken, dass alles klappt! Letztendlich kann ja nichts mehr schief gehen, oder etwa doch? Wir wissen, dass das Thema Umzug umfangreich ist. Deshalb haben wir Ihnen unten weitere Artikel zusammengefasst, die Sie interessieren könnten.