Bei einer Reise nach Italien genügt für uns Deutsche ein gültiger Reisepass oder Personalausweis. Für Reisende anderer Nationen kann allerdings ein Visum nötig sein. Hier findest du einen Überblick über verschiedene Visaarten, Anforderungen und Informationen.
Bis zu 90 Tage können sich EU-Bürger in Italien ohne Visum aufhalten. Jedoch wird ein Ausweisdokument benötigt, da auch in Italien eine Ausweispflicht besteht. Für EU-Bürger besteht ebenso die Möglichkeit in Italien ohne Visum zu arbeiten. Nicht EU-Bürger hingegen sind bei der Einreise für eine Arbeitsaufnahme visumspflichtig!
Es kann durchaus passieren, dass in einigen italienischen Regionen der deutsche Personalausweis bei der Antragstellung einer Aufenthaltsgenehmigung nicht akzeptiert wird. Deshalb ist es empfehlenswert zuvor einen Reisepass zu beantragen.
Seit 2007 benötigen EU-Bürger bei langfristigen Aufenthalten keine Aufenthaltsgenehmigung mehr. Stattdessen muss man sich lediglich bei der Gemeinde anmelden. Trotzdem ist bei Daueraufenthalten die Registrierung beim Einwohnermeldeamt Pflicht. Ebenso die Angabe bei Wohnsitzwechsel. Teilweise ist es auch als EU-Bürger empfehlenswert, eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen. Eventuell entstehen Probleme bei Behörden oder Arbeitgeber.
Eine Aufenthaltsgenehmigung kann bei lokalen Polizeipräsidien beantragt werden. Hierfür werden folgende Unterlagen benötigt:
Des Öfteren sind zusätzlich andere Formulare bei der Antragstellung erforderlich. Daher ist es empfehlenswert, sich vor der Antragstellung zu informieren, sodass keine ungeplanten Verzögerungen auftreten.
Sie planen nach Italien auszuwandern? Dann sollten Sie sich rechtzeitig um eine Arbeitsstelle in Italien kümmern! Im folgenden Artikel erklärt Sirelo Ihnen, was es dabei zu beachten gibt.
Eine Visumpflicht besteht bei Einreisen von nicht EU-Bürgern. Des Weiteren sind nicht EU-Bürger verpflichtet, bei längeren Aufenthalten eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen. Bei Festanstellungen wird außerdem eine Arbeitsgenehmigung benötigt. Weitere Informationen sind online auf der Internetseite der italienischen Botschaft abrufbar.
Es werden zwei Visaarten unterschieden: ein Visum für einen kurzen Aufenthalt und ein Visum für einen längeren Aufenthalt. Mit einem Visum für einen Daueraufenthalt ist auch die Aufenthaltsgenehmigung möglich.
Für die Beantragung werden folgende Dokumente benötigt:
Die Beantragungszeiten dauert in einigen Fällen länger als ein Monat, daher sollte man sich rechtzeitig darum kümmern. Für Nicht-EU-Bürger betragen die Visumgebühren 50 Euro.