2003 wurde eine umfassende Reform des italienischen Steuersystems durchgeführt, die im Jahr 2004 in Kraft getreten sind. Ziel war es hierbei die Steuerreform zu vereinfachen. Sie möchten nach Italien ziehen und sich zuvor darüber informieren welche Steuern in Italien auf Sie zukommen? Hier finden Sie die wichtigsten Informationen.
Die imposta sul reddito delle persone fisiche (IRPEF) in Italien gilt für alle ansässigen und nicht ansässigen natürlichen Personen. Sie gelten als eine ansässige Person, wenn Sie sich mehr als 183 Tage im Jahr in Italien aufhalten. Aus diesem Grund sind Sie steuerpflichtig und die Steuern werden nach dem Welteinkommensprinzip berechnet. Dabei müssen Sie alle in- und ausländischen Einkünfte angeben, während nicht ansässige Personen lediglich das in Italien erwirtschaftete Einkommen versteuern müssen.
Für ansässige Personen fallen neben den Einkünften aus Grund- und Kapitalvermögen, außerdem Einkünfte aus selbständiger und nicht selbständiger Arbeit und auch sonstige Einkünfte und Unternehmenseinkünfte an. Die IRPEF muss also für erzielte Mieteinkünfte und für Eigennutzung einer Immobilie gezahlt werden. Zumindest dann, wenn es sich bei Ihrem neuen Zuhause in Italien um Ihren Zweitwohnsitz handelt und der hypothetische Gesamtbetrag der Mieteinkünfte 185 € überschreitet.
Wie in Deutschland erfolgt auch die IRPEF in Italien nach dem progressiven Steuersatz auf die Nettoeinkünfte und ist daher mit den Steuersätzen in Deutschland vergleichbar. Dennoch sind auch Unterschiede zum deutschen Steuersystem zu erkennen: Die Steuererklärung ist jährlich einzureichen und zudem können keine Freibeträge geltend gemacht werden. Hiernach orientiert sich die IRPEF am Katasterertrag (rendita catastale), der im Katasterregister festgehalten ist.
Tipp zur Aufklärung: Ein progressiver Steuersatz ist vom zu versteuernden Einkommen abhängig.
Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die aktuellen Einkommensteuersätze in Italien:
Zu versteuerndes Einkommen | Steuersatz |
bis 15.000 Euro | 23% |
15.001 bis 28.000 Euro | 27% |
28.001 bis 55.000 Euro | 38% |
55.001 bis 75.000 Euro | 41% |
über 75.000 Euro | 43% |
Rechenbeispiel:
Bei einem zu versteuernden Einkommen in Höhe von 22.500 Euro, beträgt die zu zahlende italienische Einkommensteuer 6.075 Euro (22.500 Euro x 0,27).
Tipp: Lesen Sie hier mehr über Einkommensteuer und Steuerabzüge.
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Als Steuerpflichtige erhalten Sie nicht wie in Deutschland einen Steuerbescheid vom Finanzamt. Wenn Sie selbständig sind, dann sind Sie dazu verpflichtet, Ihre IRPEF selbst zu berechnen und bei der Agenzia delle Entrate (Steuerbehörde) abzugeben.
Die Steuerschuld ist am 16. Juni des Folgejahres zu begleichen, d.h. die erste Zahlung erfolgt im Juni und die zweite Zahlung ist am 30. November zu leisten, die über den Vordruck F24 abläuft.
Die sogenannte imposta sul valore aggiunto (IVA) wurde 1973 eingeführt und im Jahr 2016 aktualisiert. Demzufolge wurde die Mehrwertsteuer in 3 Steuersätze untergliedert:
Hinweis: Die Umsatzsteuer erfolgt jährlich oder vierteljährlich.
Beim Kauf einer Immobilie zur privaten Nutzung fällt die Mehrwertsteuer nur dann an, wenn die Immobilie innerhalb von 5 Jahren nach Fertigstellung, direkt vom Bauträger erworben wird. Die Höhe der Mehrwertsteuer ergibt sich dann folgendermaßen:
Art der Immobilie | Einkommensteuersatz |
Als Erstwohnsitz genutzte Immobilien | 4% |
Nicht als Erstwohnsitz genutzte Immobilien | 10% |
Nicht als Erstwohnsitz genutzte Luxusimmobilien | 22% |
Die italienische Grunderwerbsteuer ist eine direkte Steuer und wird auf Vermögenswerte erhoben. Beim Kauf einer Immobilie hat der Steuerpflichtige eine einmalig anfallende Grunderwerbsteuer zu zahlen. Diese setzt sich aus den folgenden drei Komponenten zusammen:
Die Bemessungsgrundlage ist jeweils der im Kaufvertrag angegebene Kaufpreis. Anhand des Prozentsatzes wird die Höhe der Steuer berechnet. Unter bestimmten Bedingungen können Sie, anstatt des Verkaufswertes, den Katasterwert der Immobilie beantragen.
Je nach Art des Vertrages, basieren die Steuertarife hierauf:
Hinweis: Die Mindestabgabe bei Mietverträgen beträgt 67€.
Die IUC ist besonders für Hausbesitzer wichtig. Die jährlich zu entrichtende Gemeindesteuer (§ 693 des Art. 1 des Gesetzes Nr. 147) setzt sich aus drei verschiedenen Komponenten zusammen:
Hinweis: Es wird heiß diskutiert, ob ab 2022 die Servicesteuer für Bauunternehmen, die entweder ihre Immobilien nicht verkauft oder vermietet haben, abgeschafft wird.
Genauere Informationen erhalten Sie beim lokalen Steueramt (Ufficio Tributi) Ihrer Gemeinde oder auf deren Website.
Wenn Sie nach Italien ziehen und dort eine Immobilie erwerben möchten, sollten Sie sich zuvor mit der Luxussteuer vertraut machen. In Italien werden Immobilien der Gebäudekategorien A1, A8 und A9 nämlich als Luxusimmobilien deklariert und unterliegen einer gesonderten hohe Besteuerung.
Ob die eigene Immobilie in die Kategorie der Luxusimmobilien fällt, kann dem Katasterauszug der Immobilie entnommen werden.
Natürlichen Personen können von einer steuerlichen Sonderregelung profitieren, sprich eine Steuerbegünstigung. Diese gilt aber nur, sofern Sie Ihren Wohnsitz nach Italien verlegen. Die Pauschalsteuer beträgt 100.000€ pro Steuerperiode auf das Einkommen im Ausland, bei Rentnern liegt die Pauschalsteuer bei 7%.
Die Steuer hat eine Gültigkeit von 15 Jahren und kann bereits vor dem Umzug bei den italienischen Steuerbehörden beantragt werden.
Die italienische Steuernummer, der sogenannte „Codice Fiscale“ ist die Grundvoraussetzung dafür, dass Steuern an das italienische Finanzamt abgeführt werden können. Er ist außerdem Grundlage für den Abschluss vieler wichtiger Verträge, wie zum Beispiel für den Abschluss eines Mietvertrages.
Ausgestellt wird der Codice Fiscale in der Agenzia delle Entrate, dem Finanzamt, vor Ort. Sofern man in Deutschland wohnhaft ist, kann der Codice Fiscale aber auch direkt bei der nächsten italienischen Auslandsvertretung beantragt werden.
In Italien hat der Steuerpflichtige seine Steuern selbst zu berechnen und fristgerecht abzuführen. Dies hat ohne Aufforderung des italienischen Finanzamts zu erfolgen. Bei einer Nichteinhaltung von Zahlungen bzw. nicht vollständigen Zahlung, müssen Sie mit den folgenden Geldstrafen und Verzinsungen rechnen:
Art des Vergehens | drohende Sanktion |
Nicht- oder nicht vollständig bezahlte Steuern | Aufschlag von 30 % |
Nicht gemeldete Inbesitznahme einer Immobilie | Aufschlag von 100 bis 200 % (min. 50 Euro) |
Falsche Angaben | Aufschlag von 50 bis 100 % (min. 50 Euro) |
Fehlende Antwort auf den Fragebogen der Gemeinde | Aufschlag von 100 bis 500 Euro |
Tipp: Mehr Informationen im Detail erhalten Sie hier.