Sie beziehen Arbeitslosengeld II und fragen sich, ob Sie einfach so umziehen können oder was Sie dabei beachten müssen? Kein Problem, wir von Sirelo haben Informationen darüber für Sie gesammelt und klären Sie zum Thema Umzug & Hartz 4 auf.
In der Regel übernimmt das Jobcenter die Kosten, wenn Sie Hartz IV beziehen und umziehen wollen, jedoch nur, wenn der Umzug als notwendig angesehen wird. Bevor Sie einen Umzug in die Wege leiten zu können, müssen Sie zuvor einen Antrag beim Jobcenter stellen und den Mietvertrag vorlegen. Erst nach der Genehmigung sollten Sie den Mietvertrag unterschreiben. Doch welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit ein Umzug genehmigt wird?
Hinweis: Wenn Sie durch einen Wechsel Ihrer Arbeitsstelle umziehen, müssen Sie den unterschriebenen Arbeitsvertrag vorlegen.
Bestimmt fragen Sie sich auch, welche Kosten denn genau vom Arbeitsamt übernommen werden und was alles zu Umzugskosten zählt. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass nur bestimmte Kosten übernommen werden und nicht der ganze Umzug. Zu diesen Kosten zählen beispielsweise die Miete des Umzugstransporters, Verpackungsmaterialien, Materialkosten für Renovierungen oder Sperrmüllgebühren.
Generell werden nur die Kosten für Umzüge in Eigenregie vom Arbeitsamt übernommen. Aber auch hier gibt es Ausnahmen, wenn Sie beispielsweise durch Krankheit oder Ihr Alter nicht in der Lage sind den Umzug ohne professionelle Hilfe durchzuführen. Sie müssen dann dem Arbeitsamt bis zu 3 Kostenvoranschläge verschiedener Umzugsunternehmen vorweisen, wovon normalerweise das günstigste genehmigt wird.
Hierbei können wir Ihnen sogar behilflich sein, denn bei uns können Sie eine Umzugsanfrage stellen und bis zu 5 unverbindliche Umzugsangebote erhalten, die Sie dann beim Jobcenter vorlegen können.
Rechtlich gesehen kann das Arbeitsamt Ihren Umzug nicht ablehnen, solange Sie in der Lage sind diesen selbst zu finanzieren. Sie können beispielsweise auch in ein anderes Bundesland ziehen, sollten aber das Arbeitsamt darüber informieren.
Wenn das Jobcenter Ihren Antrag ablehnt, können Sie Widerspruch dagegen einlegen, woraufhin Ihr Antrag noch einmal geprüft wird.
Sollten Sie die folgenden Gründe bei Ihrem Antrag angeben, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass dieser abgelehnt wird.
Tipp: Auch wenn Sie vielleicht denken, dass Ihr Antrag sowieso abgelehnt wird, lohnt es sich trotzdem immer vorher nachzufragen. Die Entscheidung liegt nämlich oft im Ermessen Ihres Sachbearbeiters.
Wenn Sie umziehen, müssen Sie dem Arbeitsamt die neue Adresse noch vor dem Umzugstermin mitteilen. Wenn Sie das nicht rechtzeitig tun, haben Sie vom Tag des Umzugs bis zum Tag, an dem Sie Ihren Umzug dann melden keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Sie müssen damit rechnen, dass das Arbeitsamt eine Rückzahlung für bereits erbrachte Leistungen verlangt. Gerade, wenn Sie in ein anderes Bundesland oder in eine andere Stadt umziehen, ist es besonders wichtig, dass Sie dem Jobcenter den Umzug mitteilen.
Auch zu dieser Frage haben wir eine Antwort! Das Jobcenter kann Sie nicht zu einem Umzug zwingen, wenn Sie das nicht möchten. Zur Kostensenkung können Sie aber dazu aufgefordert werden sich eine günstigere Wohnung zu suchen, wenn das Arbeitsamt der Meinung ist, Ihre aktuelle Wohnung sei nicht angemessen.
Wenn Sie sich also gegen den vom Jobcenter empfohlenen Umzug entscheiden, wird Ihnen das Jobcenter trotzdem nur den Betrag zahlen, den es angebracht findet. Für den Differenzbetrag von Miete und der Zahlung des Leistungsträgers müssen Sie dann selbst aufkommen.
Wir hoffen, dass wir mit diesem Beitrag Ihre Fragen zum Thema Hartz 4 und Umzug beantworten konnten. Wenn Sie sich trotzdem noch unsicher sind, fragen Sie doch einfach beim Arbeitsamt nach. Sollten Sie noch weitere Informationen zum Thema Umzug suchen, schauen Sie gerne auf den nachfolgenden Seiten vorbei.