Wenn Sie planen, dauerhaft nach Frankreich umzuziehen, dann müssen Sie natürlich auch dort Steuern zahlen. Wie auch in Deutschland gibt es verschiedene Steuerklassen in Frankreich. Und auch dort ist es nicht immer ganz einfach, den Überblick zu behalten. Auf dieser Seite haben wir ausführliche Informationen zu den französischen Steuerklassen zusammengestellt, um Ihnen den Einstieg zu erleichtern:
Haben Sie gewusst, dass die Frankreich Lohnsteuer 1914 zur Kriegsfinanzierung eingeführt wurde? Sie ist eine der wichtigsten Steuern und wird nach dem Stufenmodell berechnet. Schauen wir uns die Steuern in Deutschland und Frankreich im Vergleich an. Es gibt gewisse Unterschiede, da ein Arbeitnehmer seinen gesamten Bruttolohn ausgezahlt bekommt und die Sozialabgaben vorher abgezogen werden. Hier liegt die Steuer deutlich unter dem deutschen Satz. Die folgende Tabelle zeigt die aktuellen Einkommensteuersätze:
Einkommen | Steuersatz Frankreich |
---|---|
bis zu 910.777 € | 0% |
von 10.777 € bis 27.478 € | 11% |
von 27.478 bis 78.750 € | 30% |
von 78.750 € bis 168.994 € | 41% |
über 168.995 € | 45% |
Anhand der Steuerarten Tabelle ist es deutlich zu erkennen, dass die Einkommensteuer eine progressive Steuer ist. Der Steuerfreibetrag Frankreich liegt bei 10.777 € Einkommen. Wenn Sie also ein hohes Einkommen erhalten, dann müssen Sie den Frankreich Spitzensteuersatz zahlen. Die Steuerklärung Frankreich müssen Sie bis Mai beim französischen Finanzamt abgeben.
Früher musste man in Frankreich jährlich eine Lohnsteuer zahlen, die anhand der Miete (netto) berechnet wurde. Diese Steuerlast Frankreich wurde im Jahr 2023 abgeschafft. Für Zweitwohnsitze und leerstehende Wohnräume müssen Sie weiterhin Wohnsteuer zahlen.
So sehen die Nebenkosten Hauskauf Frankreich aus: In Frankreich ist auch die Grundsteuer zu zahlen und erfolgt am 1. Januar des Steuerjahres. Die jährliche Taxe Fonciere Berechnung für Immobilien beträgt 3%. Die Steuererklärung müssen Sie vor dem 15. Mai jedes Jahr an die französische Steuerbehörde abgeben, gegebenenfalls mit einem Antrag auf Steuerbefreiung.
Seit 2014 existiert das interne Reverse-Charge-Verfahren, um Steuerhinterziehung zu vermeiden. In der Regel liegt der Steuersatz Frankreich bei 20%. Des Weiteren gibt es ermäßigten Sätze, die in verschiedenen Steuersätzen unterteilt sind:
Steuersatz | Kriterien |
10% | Hotellerie, Gastronomie, bestimmte Lebensmittel, Reinigungen, Reparaturen und Renovierungen |
5,5% | Sozialwohnungen, Renovierung von Privatwohnungen, häusliche Pflegedienste oder Wasserversorgung, Bildung mit Büchern, kulturelle Veranstaltungen usw. |
2,1% | Medikamenten, Presseveröffentlichungen und Fernsehgebühr |
Die französische Gewerbesteuer (CET) setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: der Grundabgabe (CFE) und der sogenannten Wertschöpfungsabgabe (CVAE). Die Grundsteuer basiert auf dem Mietwert der Immobilien, deren Mieter oder Eigentümer das Unternehmen ist.
Die Wertschöpfungsabgabe ist von Personen, die eine Geschäftstätigkeit ausüben und deren Umsatz vor Steuern 152.500 € übersteigt, abzuführen. Steuerzahler, deren Umsatz vor Steuern 500.000€ nicht überschreitet, können von einem Nachlass Gebrauch machen.
Die Vermögensteuer Frankreich fällt jährlich an und beträgt zwischen 0,5% und 1,5% des Vermögens. Die ersten 800.000,00 € werden jedoch gar nicht besteuert, sodass bei einem Immobilienvermögen von 1.300.001,00 € nur 500.000,00 € besteuert werden. Grundsätzlich müssen Sie die Vermögenssteuer Frankreich selbst deklarieren und ist vor dem 15. Juni eines jeden Jahres zu zahlen.