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Steuern in Frankreich

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Wenn es sich dabei um Steuern in Frankreich handelt, dann kommen Sie leider nicht drum rum. Wie auch in Deutschland gibt es in Frankreich handvolle Steuertypen. Dabei ist es nicht immer einfach einen Überblick zu verschaffen. Aus diesem Grund sind wir hier, um Ihnen zu helfen. Hier erhalten Sie im Detail alle Informationen.

Wenn Sie sich länger als 183 Tage im Jahr in Frankreich aufhalten oder den Hauptwohnsitz in Frankreich verlegt haben, sind Sie steuerpflichtig. Außerdem müssen Sie auch Steuern zahlen, wenn Sie in Frankreich beruflich tätig sind.

Einkommenssteuer (impôt sur le revenu)

Haben Sie gewusst, dass die Einkommenssteuer 1914 zur Kriegsfinanzierung eingeführt wurde? Sie ist eine der wichtigsten Steuer und wird nach dem Stufenmodell berechnet. In Frankreich gibt es gewisse Unterschiede, da ein Arbeitnehmer seinen gesamten Bruttolohn ausgezahlt bekommt und die Sozialabgaben vorher abgezogen werden. Hier liegt die Steuer deutlich unter dem deutschen Rang. Nachfolgend erhalten Sie eine Tabelle über die aktuellen Einkommensteuersätze:

EinkommenProzentsätze
Bis 9.700 €0%
9.701 – 26.790 €14%
26.791 – 71.826 €30%
71.827 – 151.108 €41%
Ab € 151.10945%

Anhand der Tabelle ist es deutlich zu erkennen, dass die Einkommensteuer eine progressive Steuer ist – sprich wenn Sie ein hohes Einkommen erhalten, dann müssen Sie dementsprechend mehr abgeben. Die Steuerklärung müssen Sie bis Mai beim französischen Finanzamt abgeben.

Hinweis: Um eine Doppelsteuerung zu verhindern, gibt es ein Abkommen zwischen Deutschland und Frankreich. Wenn Sie weniger als 183 Tage in Frankreich gearbeitet haben, besteht die Möglichkeit Ihr Einkommen in Deutschland zu versteuern.

Wohnsteuer (taxe d’habitation)

Die Wohnsteuer müssen Sie jährlich zahlen und wird am Wert der Miete (netto) berechnet. Die Höhe der Wohnsteuer hängt stark vom Wohnort ab. In den letzten Jahren wurde die Wohnsteuer stark reduziert und das Gute daran: Seit 2021 ist die Reform weggefallen.

Hinweis: Dies gilt aber nicht für Steuerzahler, die parallel die Vermögensteuer bezahlen. Hier müssen Sie weiterhin die Wohnsteuer zahlen.

Oui, denn ein Umzug ist nicht ohne. Daher ist eine gute Vorbereitung erforderlich, um den Stress im Nachhinein zu vermeiden. Durch die Organisation können Sie entspannt nach Frankreich umziehen.

Grundsteuer (taxe foncière)

In Frankreich ist auch die Grundsteuer zu zahlen und erfolgt am 1. Januar des Steuerjahres. Hiernach ist die jährliche Steuer in Höhe von 3% für Immobilien. Die Steuererklärung müssen Sie vor dem 15. Mai jedes Jahr an die französische Steuerbehörde abgeben, gegebenenfalls mit einem Antrag auf Steuerbefreiung.

Mehrwertsteuer (ID.TVA)

Seit 2014 wurde die interne Reverse-Charge-Verfahren eingeführt, um Steuerhinterziehung zu vermeiden. In der Regel liegt der Normalsteuersatz in Frankreich bei 20%. Des Weiteren gibt es ermäßigten Sätze, die in verschiedenen Steuersätzen unterteilt sind:

SteuersatzKriterien
10%Hotellerie, Gastronomie, gewisse Lebensmittel, Reinigungen, Reparaturen und Renovierungen
5,5%Sozialwohnungen, Renovierung von Privatwohnungen, häusliche Pflegedienste oder Wasserversorgung, Bildung mit Büchern, kulturellen Veranstaltungen usw.
2,1%Medikamenten, Presseveröffentlichungen und Fernsehgebühr

Vermögenssteuer (Impôt sur la Fortune)

In Frankreich gilt seit 2018 eine neue Regelung der Vermögenssteuer, sprich die Besteuerung des Immobilienvermögens wird vorgesehen. Grundsätzlich müssen Sie die Vermögenssteuer selbst deklarieren und ist vor dem 15. Juni eines jeden Jahres zu zahlen.

Hinweis: Wenn Sie nach Frankreich ziehen, sind Sie vorerst für die ersten 5 Jahre von dieser Steuer ausgenommen.