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Umzug nach Japan: Kosten, Visum & Voraussetzungen

Was der Umzug kostet und was Sie vorbereiten müssen

Umzug nach Japan - japanische Architektur

Ein Umzug nach Japan braucht wegen Visum, Zoll und Seefracht ausreichend Vorlauf. Auf dieser Seite finden Sie die Kosten für einen Container von Deutschland nach Japan, die Voraussetzungen für einen längeren Aufenthalt, die Lebenshaltungskosten vor Ort und eine Checkliste mit den Schritten in der richtigen Reihenfolge. Auf Wunsch senden wir Ihnen bis zu 5 kostenlose Umzugsangebote.

Was können Sie hier finden?

Was kostet ein Umzug nach Japan?

Ein Umzug nach Japan läuft fast immer über den Seeweg. Luftfracht ist schneller, für einen kompletten Haushalt aber selten bezahlbar, deshalb wird das Umzugsgut in der Regel im Container verschifft. Wie viel das kostet, hängt vor allem von Ihrem Umzugsvolumen ab und davon, ob Sie einen eigenen Container buchen oder sich einen Container mit anderen Haushalten teilen.

Die folgende Tabelle zeigt Richtwerte für einen Container-Umzug von Berlin nach Tokio.

HaushaltPreis
1 Zimmerwohnung3.500 – 4.700 €
2 Zimmerwohnung4.600 – 6.300 €
3 Zimmerwohnung8.100 – 10.900 €
4 Zimmerwohnung8.800 – 11.800 €
5 Zimmerwohnung12.400 – 16.600 €

Diese Preise sind Richtwerte und keine Angebote. Was am Ende auf der Rechnung steht, verschiebt sich vor allem durch drei Dinge: Ihr tatsächliches Volumen, die Entfernung zwischen Ihrem Wohnort und dem Verschiffungshafen, und den Leistungsumfang. Verpackung durch das Unternehmen, Zwischenlagerung, Transportversicherung und die Zollabwicklung in Japan sind nicht in jedem Grundpreis enthalten. Fragen Sie bei jedem Angebot nach, was konkret abgedeckt ist, sonst vergleichen Sie unterschiedliche Leistungen miteinander. Eine allgemeine Einordnung finden Sie in unserer Übersicht der internationalen Umzugskosten.

Sirelo Tipp – Wenn Sie mit wenig Hausrat umziehen, können Sie von einem Umzug in Beiladung profitieren und so Kosten sparen! 😉

Auswandern nach Japan: Voraussetzungen

Japan kennt keine allgemeine Einwanderung. Wer nach Japan auswandern möchte, braucht einen Aufenthaltsstatus, der an einen konkreten Zweck gebunden ist: eine Arbeitsstelle, ein Studium, eine Ehe mit einer japanischen Staatsbürgerin oder einem japanischen Staatsbürger, oder ein Working-Holiday-Programm. Welcher Status für Sie in Frage kommt, bestimmt den gesamten weiteren Ablauf, deshalb steht diese Frage am Anfang der Planung.

Visum für Japan

Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger dürfen Sie bis zu 90 Tage ohne Visum nach Japan einreisen. Dieser Kurzaufenthalt erlaubt keine Erwerbstätigkeit und ist nicht der Weg für einen längeren Aufenthalt. Wer nach Japan zieht, braucht einen Aufenthaltsstatus und dafür in der Regel ein Visum.

Bei den meisten längerfristigen Aufenthaltsstatus, etwa für Arbeit oder Studium, läuft der Antrag über zwei Stationen. Zunächst beantragt eine Person oder Einrichtung in Japan, in der Regel Ihr künftiger Arbeitgeber, Ihre Hochschule oder Ihr Ehepartner, bei der Einwanderungsbehörde ein Certificate of Eligibility (在留資格認定証明書). Mit diesem Dokument beantragen Sie anschließend das Visum bei der japanischen Botschaft oder einem Generalkonsulat in Deutschland.

Das ist der übliche Weg, aber nicht der einzige. Ein Visumantrag ohne Certificate of Eligibility ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dauert in der Praxis aber länger. Und für einige Statusarten greift das Verfahren gar nicht: Ein Working-Holiday-Visum beispielsweise beantragen Sie direkt bei der japanischen Auslandsvertretung in Deutschland, ohne Certificate.

Für einen Umzug nach Japan kommen vor allem diese Visumtypen in Frage:

  • Arbeitsvisum
  • Studentenvisum
  • Praktikantenvisum
  • Ehepartnervisum
  • Working Holiday Visum, für 18- bis 30-Jährige

Fragen Sie früh nach, wie lange Ihr Arbeitgeber oder Ihre Hochschule für das Certificate erfahrungsgemäß braucht, und legen Sie den Verschiffungstermin erst danach fest.

Einreisebestimmungen

Für die Einreise brauchen Sie einen Reisepass, der für die Dauer Ihres Aufenthalts gültig ist. Reisen Sie mit einem Visum für einen längeren Aufenthalt ein, erhalten Sie Ihre Residence Card (在留カード) an den dafür vorgesehenen Flughäfen direkt bei der Einreise. Reisen Sie über einen anderen Einreisepunkt ein, wird die Karte im Anschluss an die Meldung Ihres Wohnsitzes ausgestellt. Welche Einreisepunkte das sind, führt die japanische Einwanderungsbehörde.

Als Inhaberin oder Inhaber eines mittel- bis langfristigen Aufenthaltsstatus müssen Sie Ihren Wohnsitz innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug im Rathaus Ihres Stadtbezirks melden. Mit dieser Meldung werden Sie ins Melderegister eingetragen, und über dieses Verfahren wird Ihnen auch eine My Number zugeteilt. Die physische My Number Card ist damit noch nicht ausgestellt, die beantragen Sie separat. Die Meldung selbst ist trotzdem der entscheidende Schritt, denn ohne Eintrag im Melderegister funktionieren Krankenversicherung, Kontoeröffnung und Mobilfunkvertrag nicht.

Zollbestimmungen

Möbel, Kleidung und Hausrat, die Sie vor dem Umzug bereits benutzt haben, gelten in Japan als Umzugsgut und dürfen zollfrei eingeführt werden. Verkaufen dürfen Sie diese Gegenstände in Japan nicht.

Wichtig ist der Ablauf. Ihr Container reist als unbegleitetes Gepäck und trifft in der Regel Wochen nach Ihnen ein. Damit er zollfrei bleibt, geben Sie schon bei Ihrer eigenen Einreise die Zollerklärung in zweifacher Ausfertigung ab. Das englischsprachige Formular ist derzeit die Declaration of Personal Effects and Unaccompanied Articles (C-5360-B). Eine Ausfertigung erhalten Sie vom Zoll bestätigt zurück. Diese bestätigte Kopie müssen Sie aufbewahren und später für die Verzollung vorlegen, denn ohne sie wird Ihr Umzugsgut nicht als Umzugsgut abgefertigt. Die Verzollung muss außerdem innerhalb von sechs Monaten nach Ihrer Einreise erfolgen.

Abgesehen von länderspezifischen Infos, sind natürlich auch die internationalen Umzugskosten wichtig. Mehr dazu finden Sie hier!

Nicht nach Japan eingeführt werden dürfen unter anderem:

  • Waffen und Munition
  • Drogen und Aufputschmittel
  • ge- oder verfälschte Zahlungsmittel
  • bestimmte Produkte tierischen Ursprungs

Eigene Regeln gelten für Medikamente. Verschreibungspflichtige Arzneimittel können Sie in der Regel bis zu einem Monatsbedarf ohne weitere Genehmigung mitnehmen. Darüber hinaus brauchen Sie eine Einfuhrbestätigung (Import Confirmation, japanisch Yunyu Kakunin-sho). Für Betäubungsmittel und andere kontrollierte Substanzen gelten gesonderte und strengere Vorgaben. Prüfen Sie Ihre Hausapotheke deshalb früh und nicht erst beim Packen.

Weitere Informationen finden Sie beim japanischen Zoll und bei der deutschen Auslandsvertretung in Japan.

Anmeldung, Konto und Finanzen

Nach der Meldung im Rathaus steht meist die Kontoeröffnung an. Japanische Banken verlangen dafür die Residence Card, eine japanische Adresse und häufig auch eine japanische Mobilfunknummer. Bei einzelnen Anbietern kommen weitere Bedingungen hinzu. Die SMBC Trust Bank PRESTIA etwa, die ihre Leistungen ausdrücklich auf Englisch anbietet, setzt für die Online-Kontoeröffnung durch ausländische Staatsangehörige eine japanische Meldeadresse voraus und in der Regel entweder sechs Monate Aufenthalt in Japan oder eine Beschäftigung in Japan. Prüfen Sie die Voraussetzungen Ihrer Bank deshalb schon vor der Ankunft.

Für Zugezogene relevant sind vor allem:

Rechnen Sie außerdem damit, dass Bargeld in Japan eine größere Rolle spielt als in Deutschland, auch wenn kontaktloses Bezahlen in den Großstädten längst verbreitet ist. Die Währung in Japan ist der japanische Yen.

Umzug nach Japan: Checkliste

Wenn Sie nach Japan umziehen, bestimmt nicht der Transport den Zeitplan, sondern das Visum. Rechnen Sie vom gewünschten Ankunftstag rückwärts.

Ganz am Anfang

  • Aufenthaltsstatus klären und, falls nötig, das Certificate of Eligibility in Japan anstoßen
  • Umzugsvolumen grob bestimmen und erste Angebote einholen
  • entscheiden, was mitkommt, was verkauft und was eingelagert wird

Sobald der Status absehbar ist

  • Visum bei der japanischen Auslandsvertretung beantragen
  • Verschiffung buchen, die Seefracht nach Japan dauert mehrere Wochen
  • Unterkunft in Japan zumindest für die erste Zeit klären
  • Wohnung und laufende Verträge in Deutschland kündigen

Die letzten Wochen

  • Inventarliste für den Zoll vorbereiten
  • Dokumente zusammenstellen: Reisepass, Visum, Zeugnisse und Urkunden, bei Bedarf beglaubigt und übersetzt
  • Hausapotheke auf verbotene oder genehmigungspflichtige Wirkstoffe prüfen
  • Abmeldung beim deutschen Einwohnermeldeamt

Nach der Ankunft

  • Zollerklärung für unbegleitetes Gepäck abgeben und die bestätigte Ausfertigung aufbewahren
  • innerhalb von 14 Tagen den Wohnsitz im Rathaus melden
  • Krankenversicherung, Bankkonto und Mobilfunk regeln
  • Residence Card immer mitführen

Eine allgemeine Version zum Abhaken finden Sie in unserer Umzugscheckliste.

Umzugsunternehmen für einen Umzug nach Japan

Nicht jedes Umzugsunternehmen fährt nach Japan. Für diese Strecke brauchen Sie einen Spediteur mit eigener Seefrachtabwicklung und einem Partner vor Ort, der die japanische Verzollung übernimmt. Worauf Sie beim Vergleich achten sollten:

  • Tür zu Tür oder Hafen zu Hafen? Bei Hafen zu Hafen organisieren Sie Zustellung und Verzollung in Japan selbst.
  • Wer übernimmt die Zollabwicklung und welche Unterlagen, etwa die bestätigte Zollerklärung, braucht das Unternehmen dafür von Ihnen?
  • Ist eine Beiladung möglich, wenn Ihr Hausrat keinen ganzen Container füllt?
  • Wie ist die Transportversicherung bemessen, pauschal oder nach deklariertem Wert?
  • Verbandsmitgliedschaften wie AMÖ oder FIDI/FAIM als Hinweis auf geprüfte Abläufe.

Diese vier Unternehmen führen Umzüge von Deutschland nach Japan durch:

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Eurobest Umzüge aus Berlin, ist eine Umzugsfirma für Umzüge aller Art.
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Damit ein Umzugsunternehmen Ihnen ein genaues Angebot machen kann, sollten Sie vorher Ihr Umzugsvolumen berechnen. Danach füllen Sie einmal unser Anfrageformular aus und erhalten bis zu 5 kostenlose und unverbindliche Umzugsangebote von Sirelo.

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Lebenshaltungskosten in Japan

Wie teuer das Leben in Japan im Vergleich zu Deutschland ist, hängt stark von der Ausgabenkategorie und vom Wechselkurs ab. In den aktuellen Vergleichsdaten liegen Restaurantbesuche, öffentlicher Nahverkehr und Kino unter dem deutschen Niveau. Beim Wohnen unterscheiden sich die Kosten dagegen stark nach Stadt und Lage.

LebenDeutschlandJapan
1 l Milch1,17 €229,62 ¥ (ca. 1,30 €)
12 Eier3,41 €325,46 ¥ (ca. 1,80 €)
Mittagessen im günstigen Restaurant15,00 €1.000 ¥ (ca. 5,60 €)
ÖPNV-Monatskarte63,00 €9.000 ¥ (ca. 50 €)
Kinoticket13,00 €2.000 ¥ (ca. 11 €)

Durchschnittswerte aus Nutzerangaben bei Numbeo, Stand September 2026. Die Euro-Beträge für Japan sind gerundete Umrechnungen zum EZB-Referenzkurs vom 29. September 2026 (1 € = 178,41 ¥).

Der Wechselkurs ist dabei kein Detail, sondern ein eigener Faktor. Ein schwacher Yen macht den Alltag in Japan für Zugezogene günstiger, drückt aber gleichzeitig den Euro-Gegenwert eines in Yen gezahlten Gehalts. Wer in Deutschland noch Verpflichtungen hat, etwa einen laufenden Kredit, sollte das einkalkulieren.

Arbeiten in Japan

Für die meisten, die nach Japan auswandern, steht die Arbeitsstelle am Anfang der Planung. Viele Arbeitsaufenthaltsstatus setzen eine konkrete qualifizierende Beschäftigung voraus und werden in der Praxis über ein Certificate of Eligibility beantragt, das der Arbeitgeber in Japan anstößt. Hinzu kommt bei den gängigen Arbeitsvisa eine fachliche Voraussetzung: gefordert ist in der Regel ein passender Hochschulabschluss oder mehrjährige einschlägige Berufserfahrung, die zur ausgeübten Tätigkeit passt. Eine allgemeine Arbeitserlaubnis, mit der Sie vor Ort frei suchen können, gibt es nicht.

Beim Arbeitsrecht lohnt ein Blick auf die gesetzlichen Eckwerte. In Japan gilt eine gesetzliche Arbeitszeit von 8 Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche. Überstunden sind grundsätzlich auf 45 Stunden im Monat und 360 Stunden im Jahr begrenzt, für Ausnahmesituationen gelten gesonderte gesetzliche Obergrenzen. Was Ihr Arbeitsvertrag davon abweichend regelt und wie Überstunden in Ihrem Unternehmen tatsächlich gehandhabt werden, sollten Sie vor der Zusage klären.

Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, mit einem Umzugscontainer ins Ausland zu ziehen? Sirelo erklärt Ihnen hier, wie das funktioniert und mit welchen Kosten Sie rechnen können.

Leben in Japan

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Nach der Ankunft bestimmen vor allem Wohnen, Gesundheitsversorgung, Sprache und gegebenenfalls das Schulsystem den Alltag. Die folgenden Abschnitte zeigen, worauf Sie sich in diesen Bereichen einstellen sollten.

Wohnen

Wohnen ist der Posten, bei dem Japan tatsächlich teuer wird, und zugleich der, bei dem sich kaum eine sinnvolle Durchschnittszahl nennen lässt. Die Mieten unterscheiden sich stark zwischen Tokio, Osaka und kleineren Städten, und selbst innerhalb der 23 Bezirke Tokios liegen zwischen zwei Stadtteilen leicht mehrere Hundert Euro im Monat. Ein einzelner Durchschnittswert würde hier mehr verschleiern als erklären. Aussagekräftig wird es erst, wenn Sie konkrete Angebote für einen konkreten Stadtteil vergleichen, etwa auf einem japanischen Wohnungsportal wie SUUMO.

Damit Sie diese Angebote lesen können, hilft ein Blick auf die japanische Wohnungsbezeichnung. Japanische Wohnungen werden nicht nach Zimmerzahl benannt, sondern nach einer Kombination aus Ziffer und Buchstaben. Die Ziffer steht für die Zahl der Wohnräume, K für Kitchen, D für Dining Room und L für Living Room:

  • 1K: ein Wohnraum mit separater Küchenzeile
  • 1DK: ein Wohnraum mit Ess-Küche
  • 3LDK: drei Wohnräume plus einen kombinierten Wohn-, Ess- und Küchenbereich

Zur Miete kommt beim Einzug eine erhebliche Einmalsumme. Rechnen Sie beim Einzug als Faustregel mit anfänglichen Kosten von etwa vier bis sieben Monatsmieten. Dazu können je nach Vertrag Kaution (Shikikin), Schlüsselgeld (Reikin), Maklergebühr, Versicherungen, die erste Monatsmiete und gegebenenfalls die Gebühr einer Bürgschaftsgesellschaft gehören. Gemeint ist damit die gesamte Anfangssumme, nicht nur Kaution und Schlüsselgeld. Diese Faustregel stammt aus dem Mietwohnungs-Leitfaden des japanischen Ministeriums für Land, Infrastruktur, Verkehr und Tourismus (MLIT) für ausländische Mieterinnen und Mieter.

Viele Vermieter verlangen außerdem einen Bürgen in Japan. Ohne Arbeitgeber vor Ort läuft das meist über eine kostenpflichtige Bürgschaftsgesellschaft. Einzelne Makler haben sich auf ausländische Mieterinnen und Mieter spezialisiert, was die Suche aus dem Ausland deutlich erleichtern kann.

Umzug nach Japan - Frau im Kimono

Gesundheitssystem in Japan

Wer sich in Japan für längere Zeit anmeldet, ist krankenversicherungspflichtig. Es gibt zwei Systeme:

  • die nationale Krankenversicherung (Kokumin Kenkō Hoken), in die Sie sich bei der Meldung im Rathaus einschreiben, wenn Sie selbstständig, studierend oder nicht angestellt sind
  • die Arbeitnehmerkrankenversicherung (Kenkō Hoken), die bei einer Vollzeitbeschäftigung greift und direkt vom Gehalt abgezogen wird

In beiden Fällen übernimmt die Versicherung einen Großteil der Behandlungskosten, den Rest zahlen Sie in der Praxis direkt. Wie hoch Ihr Eigenanteil ausfällt, hängt unter anderem vom Alter ab, und für besonders teure Behandlungen greift eine monatliche Belastungsgrenze.

Klären Sie vor der Abreise, wie Sie für die Zeit bis zur Anmeldung abgesichert sind.

Sprache

Ein großer Teil der Behördenkommunikation in Japan läuft ausschließlich auf Japanisch, und daran ändert sich im Alltag wenig. Für den Anfang hilft es schon, Hiragana und Katakana lesen zu können. Wer beruflich weiterkommen will, orientiert sich meist am Japanese Language Proficiency Test, dessen Niveaustufen japanische Arbeitgeber als Referenz verwenden. Kurse in Deutschland bietet unter anderem das Japanische Kulturinstitut Köln an, die deutsche Vertretung der Japan Foundation.

Bildungssystem in Japan

Wussten Sie, dass eine Schuluniform an vielen japanischen Schulen Pflicht ist? Das japanische Schulsystem folgt dem 6-3-3-4-Modell:

  • Grundschule – shōgakkō (小学校) – 6 Jahre
  • Mittelschule – chūgakkō (中学校) – 3 Jahre
  • Oberschule – kōkō (高校) – 3 Jahre
  • Universität – daigaku (大学) – 4 Jahre

Die ersten neun Jahre sind für japanische Kinder Schulpflicht. Ausländische Kinder unterliegen dieser Schulpflicht nicht, können aber eine öffentliche Schule besuchen. Unterrichtssprache ist dort durchgehend Japanisch. Für Familien, die einen deutschsprachigen Abschluss anstreben, gibt es die Deutsche Schule Tokyo Yokohama.

Mit Sirelo nach Japan ziehen

Ein Umzug nach Japan hat zwei Zeitpläne, die zusammenpassen müssen: den für Visum und Papiere und den für den Container. Sobald Sie wissen, wann Sie ankommen wollen, lohnt es sich, Ihr Volumen zu bestimmen und Angebote zu vergleichen, damit die Verschiffung steht, wenn das Visum vorliegt.

Umzug nach Japan
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Weitere Informationen rund um Ihren Umzug finden Sie auf den unten verlinkten Seiten.