Sie möchten nach Italien ziehen und sich zuvor darüber informieren, welche Steuern in Italien auf Sie zukommen? Hier finden Sie die wichtigsten Informationen.
Die imposta sul reddito delle persone fisiche (IRPEF) in Italien gilt für alle ansässigen und nicht ansässigen natürlichen Personen.
Für ansässige Personen fallen neben den Einkünften aus Grund- und Kapitalvermögen, außerdem Einkünfte aus selbständiger und nicht selbständiger Arbeit und auch sonstige Einkünfte und Unternehmenseinkünfte an. Die Einkommensteuer Italien muss also für erzielte Mieteinkünfte und für die Eigennutzung einer Immobilie gezahlt werden. Zumindest dann, wenn es sich bei Ihrem neuen Zuhause in Italien um Ihren Zweitwohnsitz handelt und der hypothetische Gesamtbetrag der Mieteinkünfte 185 € überschreitet.
Wie in Deutschland wird auch in Italien ein progressiver Steuersatz auf die Nettoeinkünfte angewendet. Jedoch sind auch Unterschiede zum deutschen Steuersystem zu erkennen: Die Steuererklärung ist jährlich einzureichen. Es können keine Freibeträge geltend gemacht werden.
Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die aktuellen Einkommensteuersätze in Italien (2024):
Zu versteuerndes Einkommen | Steuersatz |
bis 15.000 € | 23% |
15.001 bis 28.000 € | 25% |
28.001 bis 55.000 € | 35% |
Mehr als 55.000 € | 43% |
Rechenbeispiel:
Bei einem zu versteuernden Einkommen in Höhe von 22.500 €, beträgt die italienische Einkommensteuer 5.625 € (22.500 € x 0,25).
Tipp: Lesen Sie hier mehr über Einkommensteuer und Steuerabzüge.
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Die imposta sul reddito delle persone fisiche (IRPEF) in Italien gilt für alle ansässigen und nicht ansässigen natürlichen Personen. Als ansässig gelten Sie, wenn Sie sich mehr als 183 Tage im Jahr in Italien aufhalten.
Aus diesem Grund sind Sie steuerpflichtig und die Steuern werden nach dem Welteinkommensprinzip berechnet. Dabei müssen Sie alle in- und ausländischen Einkünfte angeben. Nicht ansässige Personen müssen lediglich das in Italien erwirtschaftete Einkommen versteuern.
In Deutschland erhalten Sie als Steuerpflichtiger einen Steuerbescheid vom Finanzamt. Als Selbständiger in Italien sind Sie dazu verpflichtet, Ihre IRPEF selbst zu berechnen und bei der Agenzia delle Entrate (Steuerbehörde) abzugeben.
Die Steuerschuld ist am 16. Juni des Folgejahres zu begleichen. Die erste Zahlung erfolgt im Juni und die zweite Zahlung ist am 30. November zu leisten (Vordruck F24).
Das Durchschnittseinkommen Italien beläuft sich im Jahr 2023 und 2024 auf 1.550 € netto pro Monat und 28.500 € brutto pro Jahr. Ein Mindestlohn wird zwar seit Jahren diskutiert, existiert in Italien bisher jedoch nicht. Aktuell liegt das durchschnittliche Gehalt bei etwa 9 € brutto Stunde. Wenn Sie einen Job in Italien suchen, sind spezielle Internetplattformen hilfreich.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz nach Italien verlegen, wird für einen Zeitraum von 5 Jahren nur 30 % Ihres Einkommens in Italien besteuert. Voraussetzung ist, dass die Person mindestens 2 Jahre im Ausland ihren Wohnsitz bzw. Steuerwohnsitz hatte. Außerdem muss der Steuerwohnsitz für mindestens 2 Jahre in Italien beizubehalten werden und die Arbeit überwiegend in Italien ausgeführt werden.
Die italienische Steuernummer, der sogenannte „Codice Fiscale“ ist die Grundvoraussetzung dafür, dass Steuern an das italienische Finanzamt abgeführt werden können. Diese Italien Steuernummer ist auch für den Abschluss vieler wichtiger Verträge erforderlich, wie zum Beispiel für den Abschluss eines Mietvertrages.
Ausgestellt wird der Codice Fiscale in der Agenzia delle Entrate, dem Finanzamt, vor Ort. Sofern man in Deutschland wohnhaft ist, kann der Codice Fiscale aber auch direkt bei der nächsten italienischen Auslandsvertretung beantragt werden.
In Italien hat der Steuerpflichtige seine Steuern selbst zu berechnen und fristgerecht abzuführen – ohne Aufforderung des italienischen Finanzamts. Bei einer Nichteinhaltung von Zahlungen bzw. unvollständiger Zahlung, müssen Sie mit den folgenden Geldstrafen und Zinsen rechnen:
Art des Vergehens | drohende Sanktion |
Nicht- oder nicht vollständig bezahlte Steuern | Aufschlag von 30 % |
Nicht gemeldete Inbesitznahme einer Immobilie | Aufschlag von 100 bis 200 % (min. 50 €) |
Falsche Angaben | Aufschlag von 50 bis 100 % (min. 50 €) |
Fehlende Antwort auf den Fragebogen der Gemeinde | Aufschlag von 100 bis 500 € |
Wenn Sie sich in Italien selbständig machen, können Sie eine Steuervergünstigung in Anspruch nehmen. Um dies zu tun, müssen Sie mindestens 2 Jahre in Italien leben und sich in Deutschland abmelden. Die Steuerfreistellung auf die Einkommensteuer Italien gilt insgesamt für 5 Jahre.
Die Kapitalertragsteuer auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne liegt generell bei 26% – mit diversen Ausnahmen
Interessant sind Steuervergünstigungen für Rentner. Wenn Sie beispielsweise Ihren Wohnsitz in den Süden Italiens verlegen (Ort mit maximal 20.000 Einwohnern), zahlen Sie nur 7% Steuern (Istituto Nazionale Previdenza Sociale, INPS).
Selbst wenn man als Rentner in Italien lebt, ist man in Deutschland weiterhin beschränkt steuerpflichtig. Das heißt jedoch nicht, dass Bezüge tatsächlich in Deutschland zu versteuern sind. Ausschlaggebend ist hier das Doppelbesteuerungsabkommen.
Ein Doppelbesteuerungsabkommen dient zur Vermeidung der Versteuerung desselben Einkommens in beiden Ländern. Zwischen Deutschland und Italien gilt ein Doppelbesteuerungsabkommen im Bereich der Einkommens- und Vermögenssteuer.
Die imposta sul valore aggiunto (IVA) ist die Mehrwertsteuer in Italien. Sie ist in 3 Steuersätze untergliedert. Leistungen von Ärzten oder Sozialdiensten sind von der IVA Italien komplett von befreit.
beträgt derzeit 22%.
Beim Kauf einer Immobilie zur privaten Nutzung fällt die Mehrwertsteuer nur dann an, wenn die Immobilie innerhalb von 5 Jahren nach Fertigstellung, direkt vom Bauträger erworben wird. Die Höhe der Mehrwertsteuer ergibt sich dann folgendermaßen:
Art der Immobilie | Einkommensteuersatz |
Als Erstwohnsitz genutzte Immobilien | 4% |
Nicht als Erstwohnsitz genutzte Immobilien | 10% |
Nicht als Erstwohnsitz genutzte Luxusimmobilien | 22% |
Die italienische Grunderwerbsteuer wird direkt auf Vermögenswerte erhoben. Beim Kauf einer Immobilie hat der Steuerpflichtige eine einmalig anfallende Grunderwerbsteuer Italien zu zahlen. Diese setzt sich aus den folgenden drei Komponenten zusammen:
Die Bemessungsgrundlage ist der im Kaufvertrag angegebene Kaufpreis. Anhand des Prozentsatzes wird die Höhe der Steuer berechnet. Unter bestimmten Bedingungen können Sie, anstatt des Verkaufswertes, den Katasterwert der Immobilie beantragen.
Je nach Art des Vertrages zahlen Sie:
Die IUC ist besonders für Hausbesitzer wichtig. Die jährlich zu entrichtende Gemeindesteuer (§ 693 des Art. 1 des Gesetzes Nr. 147) setzt sich aus drei verschiedenen Komponenten zusammen:
Genauere Informationen erhalten Sie beim lokalen Steueramt (Ufficio Tributi) Ihrer Gemeinde oder auf deren Website.
In Italien werden Immobilien der Gebäudekategorien A1, A8 und A9 als Luxusimmobilien deklariert und unterliegen einer besonders hohen Besteuerung. Ob die eigene Immobilie in die Kategorie der Luxusimmobilien fällt, kann dem Katasterauszug der Immobilie entnommen werden.
Natürlichen Personen können von einer steuerlichen Sonderregelung profitieren, sprich eine Steuerbegünstigung. Diese gilt aber nur, sofern Sie Ihren Wohnsitz nach Italien verlegen. Die Pauschalsteuer beträgt 100.000€ pro Steuerperiode auf das Einkommen im Ausland, bei Rentnern liegt die Pauschalsteuer bei 7%.
Die Steuer hat eine Gültigkeit von 15 Jahren und kann bereits vor dem Umzug bei den italienischen Steuerbehörden beantragt werden.