Wer in die Schweiz auswandern möchte, muss einiges beachten. Vor allem ob ein Visum für die Einreise benötigt wird, muss vorab geklärt sein. Die Antragsstellung kann lange dauern und sehr kompliziert sein. Um genau diese Fragen zu beantworten, hat Sirelo die wichtigsten Punkte rund um das Thema Visum in der Schweiz dargestellt.
EU-Bürger benötigen für die Einreise in die Schweiz kein Visum. Jedoch ist der anmeldungsfreie Aufenthalt auf 90 Tage beschränkt. Daher ist man verpflichtet, sich bei einem Aufenthalt von über 90 Tagen beim kantonalen Migrationsamt zu melden. Dort wird der Antrag für die Aufenthaltsbewilligung gestellt und sollte innerhalb der ersten 8 Tage nach Ihrer Ankunft geschehen. Die Aufenthaltsbewilligung ist 5 Jahre gültig, jedoch wird sie nur mit einem Nachweis einer unbefristeten oder 365 Tage befristeten Anstellung ausgestellt.
Folgende Dokumente werden bei der Beantragung benötigt:
Natürlich kann man auch als EU-Bürger in der Schweiz eine Niederlassungsbewilligung erlangen. Diese wird bei einem Aufenthalt von 5 bis 10 Jahren erteilt.
Für nicht EU-Bürger besteht grundsätzlich eine Visumpflicht, welches vor der Auswanderung beantragt werden muss. Während des Aufenthalts in der Schweiz besteht keine Möglichkeit ein Visum zu beantragen. Die nötigen Formulare sind bei der Schweizer Auslandsvertretung zu finden, bei der auch die Ausstellung erfolgt.
Folgende Arten von Visa sind bei der Einreise in die Schweiz besonders gefragt:
Die Visumgebühr ist bei der Einreichung des Antrags zu begleichen. Bei Ablehnung wird die Gebühr nicht erstattet.
Weitere Informationen über die Schweiz kannst du auf unserer Seite „Umzug in die Schweiz“ finden. Erfahre auch mehr über das Arbeitsleben auf „Arbeiten in der Schweiz“.