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Visum in Frankreich

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Bei einer Reise nach Frankreich genügt für uns Deutsche ein gültiger Reisepass. Für Reisende anderer Nationen kann allerdings ein Visum nötig sein. Hier findest du einen Überblick über verschiedene Visaarten, Anforderungen und Informationen.

Visum in Frankreich

Visum in Frankreich ist keine Pflicht

Wenn man die Staatsangehörigkeit eines Landes in der Europäischen Union besitzt, wird glücklicherweise kein Visum benötigt, um einzureisen oder sogar auszuwandern. Eine Aufenthaltsgenehmigung (Carte de Séjour) wird in diesem Fall zwar nicht benötigt, wir empfehlen jedoch diese zu beantragen. Die Genehmigung kann Ihnen einen Vorteil bei der Arbeitssuche in Frankreich verschaffen. Viele Arbeitnehmer setzen eine gültige Aufenthaltsgenehmigung voraus. Außerdem können dadurch die französischen Staatshilfen beantragt werden.

Dass man kein Visum für einen Umzug nach Frankreich benötigt sind gute Nachrichten, oder? Sirelo erklärt Ihnen alles Wichtige, für Ihren Umzug nach Frankreich!

Beantragen der Carte de Séjour

Für die Ausstellung einer Aufenthaltsgenehmigung ist das Auswärtige Amt zuständig. Für den Antrag werden neben einem ausgefüllten Antragsformular folgende Dokumente benötigt:

  • Ein gültiger Reisepass oder Ausweis (Original und Kopie)
  • 3 Passfotos
  • Die Geburtsurkunden und eventuell eine Heiratsurkunde (Original und Kopie)
  • Finanzierungsbescheinigung
  • Ein Wohnortnachweis (Original und Kopie) in der Form eines Mietvertrages oder ähnlichem
  • Im Falle eines Studiums wird die Immatrikulationsbescheinigung benötigt

Wann braucht man ein Visum in Frankreich?

Wenn man kein EU/EEA-Bürger ist, kann es sein, dass ein Visum für die Einreise nötig ist, jeweils abhängig vom Herkunftsland. Man kann sich zwischen einem Kurzaufenthalt/Einreisevisum oder einem Langzeitvisum entscheiden. Mit einem Kurzaufenthalt/Einreisevisum kann man bis zu 90 Tage in Frankreich verweilen. Weitere Informationen findest du online auf der Seite der französischen Botschaft.

Falls der Wunsch besteht in Frankreich zu arbeiten, muss man schon vor der Einreise eine Arbeitsstelle erhalten haben. Erst nachdem die DIRECCTE den Arbeitsvertrag genehmigt, können die Vorbereitungen für den Visumsantrag oder der Aufenthaltsgenehmigung aufgenommen werden.