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Gesundheitssystem in der Schweiz

Sirelo-Leitfaden

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Wenn Sie in dem gebirgigen Land leben, dann haben Sie nicht nur schöne Landschaften vor der Tür, sondern profitieren unter anderem auch von einem der besten Gesundheitsvorsorge der Welt. Sirelo gibt Ihnen hier einen Überblick, wie das Gesundheitssystem in der Schweiz funktioniert und worauf Sie achten müssen.

Wie ist das Gesundheitssystem in der Schweiz aufgebaut?

In der Schweiz ist jeder Einwohner, unabhängig von der Staatsangehörigkeit verpflichtet, eine Grundversicherung abzuschließen. Das Gesundheitssystem in der Schweiz ist föderalistisch bestimmt, d.h. Bund, Kantone und Gemeinde übernehmen verschiedene Teilaufgaben im Gesundheitswesen:

  • Bund: Die Höhe der Franchise wird bestimmt und dabei gibt der Bund die Änderungen der Prämienhöhe entweder frei oder es wird abgelehnt.
  • Kantone: bestimmen, welche Leistungen welches Krankenhaus erbringt.

Demzufolge hat das schweizerische Gesundheitssystem seine Vor- und Nachteile. Der Vorteil liegt darin, dass jeder Zugang auf eine besonders gute medizinische Versorgung hat. Wenn Sie in der Schweiz leben, dann müssen Sie eine Grundversicherung haben, ohne Gesundheitsprüfung. Hingegen ist das größte Problem die klare Übersicht zwischen Bund, Kantone und Gemeinden aufgrund der verschiedenen Teilaufgaben. Des Weiteren versuchen Kantone die Aufenthalte im Spital zu minimieren, um Kosten zu sparen, sprich ambulante Behandlungen werden bevorzugt.

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Alternative Versicherungsformen der Grundversicherung

In der Grundversicherung gibt es verschiedene Modelle. Nachfolgend haben wir die alternative Versicherungsformen kurz erklärt.

Hausarzt-Modell

Im Krankheitsfall ist Ihr fester Hausarzt die erste Anlaufstelle, außer es handelt sich um Notfälle, gynäkologische Vorsorgeuntersuchung oder Kontrolluntersuchung beim Augenarzt. Außerdem ist die freie Wahl der Leistungserbringer eingeschränkt. Bei diesem Modell können Sie bis zu 20 % Prämie sparen.

Telmed-Modell

Im Krankheitsfall müssen Sie sich vor dem ersten Arztbesuch an eine telefonische Beratungsstelle wenden. Ein medizinische Fachpersonal gibt Ihnen dann Auskünfte und schickt Ihnen zum Arzt, Spital oder einen Therapeuten weiter. Sie erhalten einen Rabatt von 20 % auf die Prämie.

HMO-Modell

HMO bedeutet Health Maintenance Organization (Gesundheitserhaltungsorganisation). Hier müssen Sie sich im Krankheitsfall zunächst eine bestimmte HMO-Praxis aufsuchen. Dieses Modell gilt nicht für Notfälle, gynäkologische Vorsorgeuntersuchung oder Kontrolluntersuchung beim Augenarzt. Mit diesem Modell erhalten Sie einen Prämienrabatt von 25 %.

Neben der Grundversicherung haben viele Schweizerinnen und Schweizer sich dazu entschieden, noch eine private Zusatzversicherung abzuschließen. Die Zusatzversicherung deckt beispielsweise Zahnbehandlungen, prothetische Versorgungen und Kontrolluntersuchung inkl. Röntgen.

Unterschiede zwischen das Gesundheitssystem Schweiz – Deutschland

Das klingt ziemlich verwirrend, haben wir nicht Recht? Daher haben wir Ihnen einen kurzen Überblick über die Unterschiede zwischen dem schweizerischen und dem deutschen Gesundheitssystem in einer Tabelle dargestellt:

SchweizDeutschland
gesetzliche Grundversicherung (KVG)gesetzliche sowie private Krankenversicherung
i.d.R. keine Beteiligung durch Arbeitgeber, daher muss der Versicherte selbst zahleni.d.R. zahlt der Arbeitgeber 50 % der Kosten und 50 % wird vom Arbeitnehmer selbst bezahlt
KopfprämieFamilienprämie
Prämie abhängig von Kanton, Alter, Versicherungsmodellbundesweite Prämie für alle
private Zusatzversicherungenprivate Zusatzversicherung
Befreiung obligatorische Krankenversicherung nur in Ausnahmefällen erlaubtBefreiung gesetzliche Krankenversicherung möglich
Zahnversicherung muss separat abgeschlossen werdenZahnversicherung ist Teil der Krankenversicherung

Selbstbeteiligung und Franchise in der Schweiz

Für alle Krankenversicherten gilt in der Grundversicherung eine Selbstbeteiligung, die sich aus einer Franchise sowie einem Selbstbehalt zusammensetzt:

  • Die Franchise ist ein jährlicher Festbetrag, unterhalb dessen sämtliche Kosten vom Versicherten selbst zu tragen sind. Für Erwachsene gilt ab 18 Jahren die Untergrenze in Höhe von 300 Franken im Jahr. Für Kinder und Jugendliche ist keine Franchise erforderlich.
  • Der Selbstbehalt ist eine anteilige Beteiligung an den nach Abzug der Franchise verursachten Kosten in Höhe von 10 % des Rechnungsbetrages. Das Maximum liegt bei 700 Franken pro Jahr, für Kinder und Jugendliche sind es 350 Franken.

Weitere Informationen finden Sie beim schweizerischen Bundesamt für Gesundheit.

Tipp: Um während des Aufenthalts in der Schweiz den richtigen Arzt zu finden, können Sie auf das Ärzte-Verzeichnis zurückgreifen.

Wenn Sie weitere Informationen zu Ihrem Auslandsaufenthalt in der Schweiz benötigen, dann besuchen Sie doch unserer Seite Arbeit in der Schweiz oder Steuern in der Schweiz.