Bei einer Reise nach Frankreich genügt für uns Deutsche ein gültiger Reisepass. Für Reisende anderer Nationen kann allerdings ein Visum nötig sein. Hier findest du einen Überblick über verschiedene Visaarten, Anforderungen und Informationen.
Wenn man die Staatsangehörigkeit eines Landes in der Europäischen Union besitzt, wird glücklicherweise kein Visum benötigt, um einzureisen oder sogar auszuwandern. Eine Aufenthaltsgenehmigung (Carte de Séjour) wird in diesem Fall zwar nicht benötigt, wir empfehlen jedoch diese zu beantragen. Die Genehmigung kann Ihnen einen Vorteil bei der Arbeitssuche in Frankreich verschaffen. Viele Arbeitnehmer setzen eine gültige Aufenthaltsgenehmigung voraus. Außerdem können dadurch die französischen Staatshilfen beantragt werden.
Für die Ausstellung einer Aufenthaltsgenehmigung ist das Auswärtige Amt zuständig. Für den Antrag werden neben einem ausgefüllten Antragsformular folgende Dokumente benötigt:
Wenn man kein EU/EEA-Bürger ist, kann es sein, dass ein Visum für die Einreise nötig ist, jeweils abhängig vom Herkunftsland. Man kann sich zwischen einem Kurzaufenthalt/Einreisevisum oder einem Langzeitvisum entscheiden. Mit einem Kurzaufenthalt/Einreisevisum kann man bis zu 90 Tage in Frankreich verweilen. Weitere Informationen findest du online auf der Seite der französischen Botschaft.
Falls der Wunsch besteht in Frankreich zu arbeiten, muss man schon vor der Einreise eine Arbeitsstelle erhalten haben. Erst nachdem die DIRECCTE den Arbeitsvertrag genehmigt, können die Vorbereitungen für den Visumsantrag oder der Aufenthaltsgenehmigung aufgenommen werden.