Die letzte Steuerreform wurde am 1. Januar 2020 geändert. In der Schweiz erheben sowohl der Bund, die Kantone als auch die Gemeinden verschiedene Steuern. Dementsprechend haben der Bund und die 26-Kantone ihr eigenes Steuergesetz. Hingegen erheben die Gemeinden ihre Steuern als Zuschläge zu den kantonalen Steuern. Informieren Sie sich hier über die Kriterien der Steuern in der Schweiz.
Nach dem Schweizer Steuersystem müssen Sie Steuern zahlen, wenn Sie einen Wohnsitz in der Schweiz haben oder sich steuerrechtlich dort aufhalten, sprich:
Die Einkommenssteuer in der Schweiz ist ein progressiver Tarif und wird von dem Bund, den Kantonen und den Gemeinden erhoben. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) gibt die durchschnittliche Steuer- und Abgabenlast an. Für einen Schweizer Alleinverdiener, verheiratet mit zwei Kindern, beträgt dies 9,5 % des Bruttoeinkommens. Die Einkommenssteuer muss aus dem Einkommen aus Arbeit (Lohn) und Vermögen (Bankzinsen, Dividenden) bezahlt werden. Allerdings können Sie vom Einkommen einiges abziehen, wie z.B. den Kinderfreibetrag. Die Steuerhöhe in der Schweiz richtet sich nach dem Einkommen.
Berechnung: steuerbares Einkommen x progressiver Steuersatz = einfache Staatssteuer x Steuerfuß (je Gemeinde unterschiedlicher %-Satz) = effektive Steuer. Auf dieser Seite hier können Sie zudem Ihre Steuern berechnen.
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Hingegen wird die Vermögensteuer nur von Kantonen und Gemeinden erhoben. Für Verheiratete ohne Kinder liegt der Steuersatz zwischen 0 und 0.9 %. Kleinere Vermögen sind je nach Kanton sogar steuerfrei. Eine ledige Person in Sarnen beispielsweise, muss bereits ab 26.000 Schweizer Franken (CHF) sein Vermögen versteuern, in Bellinzona jedoch erst ab 201.000 CHF. Zudem gewähren die meisten Kantone bestimmte Steuerfreibeträge.
Die Mehrwertsteuer wird im Gegensatz zur Vermögenssteuer nur vom Bund erhoben und macht rund ein Viertel aller Steuereinnahmen aus.
Kategorie | Steuersatz |
Normalsatz | 7% |
Sondersatz | 3,7% |
reduzierten Satz | 2,5% |
Glücklicherweise gibt es zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz ein Doppelbesteuerungsabkommen. Darin ist festgelegt, dass Personen welche in einem Land leben und in einem anderen Staat Einkünfte erzielen keine steuerlichen Nachteile haben dürfen.
Die Quellensteuer wird bei Berufstätigen aus dem Ausland erhoben und bei der Zahlung von Gehalt und Lohn festgesetzt. Wenn Sie mehr als 19.000 CHF verdienen, dann sind Sie dazu verpflichtet auch Bundessteuern zu zahlen. Hierbei liegen die Spitzensteuersatz bei 11,5% und muss bei einem Gehalt von 84.300 CHF gezahlt werden. Wie Sie Ihr Geld zurück erstatten, lesen Sie hier.