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Visum in Spanien

Alles im Überblick

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Sind Sie in der Überlegung, nach Spanien zu ziehen? Bezüglich des Umzugs stellt sich die Frage, ob Sie auch ein Visum in Spanien benötigen. Aber es gibt keinen Grund gestresst zu sein!  Wir haben für Sie das Nötigste in diesem Artikel zusammengefasst. Informieren Sie sich, wann und ob Sie ein Visum beantragen müssen.

Braucht man für Spanien ein Visum?

Spanien gehört zu dem Vertragspartner des Schengener Abkommens. Dank dem freien Personenverkehr innerhalb der EU können deutsche Staatsbürger die Grenze nach Spanien mit einem Personalausweis oder gültigen Reisepass passieren. Die Behörden in den Schengenstaaten, wie die Polizei oder die Einwanderungsbehörden, haben das Recht diese zu überprüfen. Wenn Sie ein Aufenthalt in Spanien bis zu 90 Tagen planen, können Sie sich dementsprechend ohne Visum aufhalten.

Wir gehen aber davon aus, dass Sie einen langfristigen Umzug planen. Daher benötigen Sie bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen ein nationales Visum.

Visum Spanien

Wann ist ein Visum in Spanien erforderlich?

Grundsätzlich gilt ein Visum für nicht Europäer, sofern kein internationales Bündnis mit Spanien geschlossen wurde. Ein Touristenvisum, das sogenannte Schengen-Visa, ermöglicht einen 90-tägigen Aufenthalt in Spanien. Für den Antrag eines Touristenvisums sollte folgende Unterlagen vorgezeigt werden:

  • Reisepass (die Gültigkeit muss mindestens noch 3 Monate nach Abschluss der Reise sein). gegebenenfalls noch eine Kopie
  • aktuelles Passfoto
  • Nachweis des Wohnorts
  • Dokument, dass eine Beschäftigung vorweist, inklusiv ein Bestätigungsbrief des Arbeitgebers

An dieser Stelle können Nicht-Deutsche-Staatsbürger sich an die spanischen Botschaften in Berlin oder an Konsulate in München, Stuttgart oder Frankfurt wenden.

Tipp: Den Antrag für das Schengen-Visum können Sie hier ausfüllen.

Des Weiteren ist ein Arbeitsvisum erforderlich, wenn Sie sich in Spanien niederlassen und eine Arbeit ausüben möchten. Darüber hinaus ist es nicht möglich, die Arbeitserlaubnis eigenständig zu beantragen, sondern Ihr Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, sie zu beantragen.

Sirelo wünscht Ihnen einen erfolgreichen Umzug!