Zugegeben, Steuern sind keine einfache und nicht jedermanns Sache – vor allem: Andere Länder, andere Sitten. Für einen Daueraufenthalt in der Türkei ist es daher ratsam sich im Vorfeld gut zu informieren, um Fehler oder teure Verfahren zu vermeiden. Glücklicherweise ist das türkische Steuersystem mit dem deutschen Steuersystem vergleichbar. Hier finden Sie einen Überblick über die Steuern in der Türkei.
Neben dem hauptsächlichen Steuer, wie Einkommenssteuer, Ausgabesteuern und Vermögenssteuer, gibt es noch sonstige Steuern. Nachfolgend werden die verschiedenen Arten des türkischen Steuerrechts kurz zusammengefasst.
Hinweis: Zu erwähnen ist, dass in der Türkei keine Gewerbesteuer erhoben wird.
Die Einkommenssteuer lässt sich zwischen beschränkter und unbeschränkter Steuerpflichtigkeit unterscheiden. Aber was heißt das genau?
Beschränkt steuerpflichtig sind Personen, die sich weniger als 6 Monate in der Türkei aufhalten und ein Einkommen erzielen. Dementsprechend müssen Sie Ihr Einkommen versteuern.
Die unbeschränkte Steuerpflicht zählt für Sie, wenn Sie sich länger als 6 Monate in einem Kalenderjahr in der Türkei aufhalten. Hingegen zu beschränkten Steuerpflichtigen unterliegt hier das Welteinkommensprinzip.
Abhängig von Ihrem Einkommen, liegt der Steuersatz derzeit zwischen 15 und 35%. Damit Sie eine grobe Vorstellung haben, werden die Tarife im Folgenden aufgeführt:
Einkommen TRY | Steuersatz % |
bis 10.700 | 15% |
10.701 – 26.000 | 20% |
26.001 – 60.000 | 27% |
ab 60.001 | 35% |
Ab einer Einkommenshöhe aus Arbeitsverhältnissen von 69.001 TRY ist der Steuersatz von 35% anzuwenden.
Hinweis: Bei internationalen Einkommen sollten Sie die Doppelbesteuerungsabkommen beachten, die zur Vermeidung der Besteuerung auf Ihrem Einkommen und Vermögen dienen sollte.
Haben Sie gewusst, dass das türkische Finanzamt die Einkommenssteuer mit der Quellensteuer einnimmt? Für Lizenzen liegt der Quellensteuersatz bei 20%, bei Dividenden 15% und bei Zinserträge 15%.
Tipp: Durch die Doppelbesteuerungsabkommen werden die Quellensteuersätze jedoch gesenkt.
Seit 1985 gibt es die Mehrwertsteuer in der Türkei und der Normalsatz liegt derzeit bei 18%. Neben den Normalsatz gibt es unter anderem die ermäßigten Sätze, die Sie nachfolgend in der Tabelle sehen können:
Verfahren | Steuersatz | Kriterien |
Stark ermäßigter Satz | 1% | Trockener Nahrungsmittel, Weizen, teilweise Wohnungen |
Ermäßigter Satz | 8% | Grundnahrungsmittel, Waren- und Dienstleistungen, teilweise Wohnungen |
Hinweis: Vergessen Sie nicht Ihre Mehrwertsteuererklärung spätestens bis 24. Tag des folgenden Monats einzureichen. Außerdem sollte die Zahlung bis 26. Tag des folgenden Monats erfolgen.
Unter Ausgabesteuern zählen die Steuer für Bank- und Versicherungen, Sonderverbrauchssteuer und Stempelsteuer. Klingt verdammt kompliziert, nicht wahr? Keine Sorge, wir werden Ihnen nachfolgend alles kurz erklären.
Des Weiteren wurde die ÖTV in der Türkei eingeführt und dazu gehören:
Hiernach sind die Steuerpflichtigen die Importeure und Hersteller.
Anders als bei den beiden oben genannten Ausgabensteuern bezieht sich die Steuer für Bank und Versicherungsleistungen auf die Einnahmen, wie Darlehenszinsen. Der Regelsteuersatz ist hier 5%.
Art | Ermäßigter Satz |
Zinsen auf Einlagetransaktionen zwischen Banken | 1% |
Devisenverkaufstransaktionen | 0,1% |
Es gibt drei Arten von Vermögenssteuer:
Kategorien | Freibetrag in TRY |
Für Ehegatte und Kinder einzeln | 130.589 |
Bei kinderlosen Ehegatten | 261.336 |
Bei Schenkungen | 3.010 |
Bei Lotterien | 3.010 |
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Wir haben hervorragende Neuigkeiten für Sie: Die Mehrwertsteuer kann bei Waren zurückerstattet werden, welche in der Türkei gekauft wurden. Allerdings müssen die Geschäfte mit dem Tax-Free Aufkleber gekennzeichnet sein. In der Regel händigt der Verkäufer einen dreifach ausgestellten Beleg aus und behält eine Kopie für sich.
Die Erstattung erfolgt innerhalb von 3 Monaten nach Abreise aus der Türkei. Bei der Ausreise wird Ihr Scheck oder Ihre Belege vom türkischen Zoll abgestempelt. Sie könne die sog. „Tax-Free Cheque„ am Flughafen oder bei der Bank im Zollgebiet gegen Bargeld eintauschen. Die Möglichkeit besteht aber auch innerhalb von einem Monat nach Abreise an das Geschäft per Post zu versenden. Der Verkäufer muss nach Erhalt der Belege den Erstattungsbetrag innerhalb einer Woche überweisen.
Hinweis: Beachten Sie, dass nur die Tax-Free berechtigten Geschäfte eine Rückerstattung machen dürfen.
Puuh, das war ganz schön heavy! Aber Sie haben es geschafft und können nun sicher mit dem Thema Steuerrecht in der Türkei herantasten. Im weiteren Verlauf haben wir Ihnen weitere Artikel für Ihren Umzug in die Türkei zusammengefasst, an der Sie sich richten können.