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Arbeit in der Türkei

Sirelo-Leitfaden

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Eine Arbeit in der Türkei zu finden, ist ein wichtiges Thema, wenn Sie einen Türkei-Umzug planen. Daher sollten Sie sich im Vorfeld informieren, wie die Gehälter und die Arbeitsbedingungen dort sind. Hier erfahren Sie alle Informationen über den türkischen Arbeitsmarkt, einschließlich, ob eine Arbeitserlaubnis erforderlich ist.

Türkei: Arbeitserlaubnis erforderlich

Sobald Sie in die Türkei gezogen sind, sollten Sie eine Arbeitserlaubnis beantragen. Die Arbeitserlaubnis ist die Grundvoraussetzung, dass Sie überhaupt arbeiten können. Diese ist vom Arbeitnehmer selbstständig bei der Ausländerbehörde oder der örtlichen Polizei zu beantragen. Darüber hinaus gibt es verschiedene Arten der Arbeitserlaubnis:

Befristete Arbeitserlaubnis

Hiernach gilt die befristete Arbeitserlaubnis für 1 Jahr. Nichtsdestotrotz können Sie ihre Arbeitserlaubnis danach um 2 Jahre verlängern unter der Bedingung, dass Sie am selben Arbeitsplatz arbeiten.

Dauerarbeitserlaubnis

Hierbei handelt es sich um einen langfristigen Aufenthalt in der Türkei. Demzufolge können Sie diese Art der Arbeitserlaubnis beantragen.

Türkiskarte

Die Türkiskarte hat einige Vorteile für nicht-türkische Bürger. Die Karte können Sie beantragen, wenn Sie auf unbestimmte Zeit in der Türkei aufhalten und arbeiten möchten.

Sie haben bereits eine Arbeitsstelle in der Türkei? Mit Sirelo können Sie Angebote für einen Türkei-Umzug ganz einfach vergleichen!

Wie sind das Arbeitsrecht und Gehalt?

Grundsätzlich gilt die die maximale Arbeitszeit in der Türkei 45 Stunden die Woche. Allerdings sind die genauen Arbeitszeiten abhängig vom Job. Während Unternehmensbeschäftigte die normalen Wochenstunden ableisten, liegen in der Tourismusbranche deutlich längere Arbeitszeiten vor. Nach § 53 türkisches Arbeitsgesetz haben Sie nur 2 Wochen Urlaub im Jahr.

Nachfolgend haben wir Ihnen weitere Informationen in einer Tabelle kurz zusammengestellt, an der Sie sich orientieren können:

TürkeiDaten
Arbeitslosenquote13,9 %
Jährl. Durchschnittseinkommen8.656 €
Monatl. Durchschnittsgehalt721 €

In Istanbul können Sie mit einem höheren Gehalt rechnen, durchschnittlich 10.437 €, gefolgt von Ankara. Hingegen beträgt das niedrigste Durchschnittsgehalt mit 5.172 € im Jahr in Südanatolien.

Hinweis: Arbeitsverträge werden zunächst nur mündlich abgeschlossen. Nach einem Jahr muss ein befristeter Arbeitsvertrag in Schriftform erfolgen.

Arbeit in der Türkei

Wie können Sie in der Türkei eine Arbeit finden?

Deutschland hat eine große Bedeutung für die Wirtschaft der Türkei. Daher sind die wichtigsten Wirtschaftssektoren die Textil-, Tourismus-, Automobil und Maschinenbaubranche. Mit guten deutschen Sprachkenntnissen liegen Sie sogar im Vorteil. Türkei verfügt über zahlreiche Call Center, die den deutschen Raum bedienen. Zudem haben sich viele deutsche Firmen in der Türkei niedergelassen, wie:

  • BOSCH
  • Mercedes Benz
  • BASF
  • Allianz
  • Daimler
  • Siemens

Sind Sie noch auf der Suche nach einer Arbeit? Auf den Jobportalen kimeta oder indeed sind verfügbaren Stellen zu finden.

Hinweis: Das türkische Bewerbungsschreiben unterscheidet sich nicht von anderen Bewerbungsschreiben.

Arbeitskultur in der Türkei

Die Türkei ist bekannt für Ihre hohe Machtdistanz, sprich die ungleiche Verteilung von Macht wird in der Gesellschaft angenommen. Des Weiteren ist sie von einem niedrigen Individualismus geprägt. In der Türkei ist Höflichkeit und Respekt großgeschrieben.

Den größten kulturellen Unterschied zwischen Deutschland und der Türkei besteht in der Religion. 99% der Türken gehören dem Islam an. In Deutschland dagegen 60% dem christlichen Glauben, der katholischen oder evangelischen Kirche. An dieser Stelle ist zu erwähnen, dass es keinen Einfluss auf das Geschäftsleben hat. Dennoch hat aber der Ramadan (Fastenmonat) eine kleine Auswirkung auf die Arbeit. Durch das Fasten werden die Leistungsfähigkeit der Menschen beeinträchtigt, die auf die Produktivität auswirkt.

Neben dem Thema „Arbeiten in der Türkei“ finden Sie auf folgenden Seiten noch weitere Informationen wie zum „Visum in der Türkei“ !